Danke für die Aufklärung
Du wirfst hier einiges durcheinander.
Du bekommst vermutlich Kindergeld (184 €/Monat). Das muss die Mutter nicht zurückzahlen.
Dann hast du anscheinend Unterhaltsvorschuss (180 €/Monat) beantragt. Hier wird das Jugendamt versuchen, es von der Mutter zurückzubekommen. Was das Jugendamt alles unternimmt um den Unterhaltspflichtigen ausfindig zu machen, weiß ich allerdings nicht. Auch die Verjährungsfristen kenn ich nicht, mein aber mal was von 30 Jahren gehört zu haben.
Die Unterhaltsvorschusszahlungen an dich enden mit dem 12. Geburtstag eures Sohnes.
Oh ich habe da wirklich was durcheinander gebrachtJa genau ich meinte denn Unterhaltsvorschuss..
Danke für die Aufklärung![]()
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