Hallo,
meine beiden Töchter werden im nächsten Jahr ihr Abi machen und wollen dann beide ins Ausland gehen um dort zu studieren.
Ich selber lebe auch im Ausland, aber der Vater der Mädchen in Deutschland, Wir sind geschieden. Haben die Mädchen trotz Auslandsstudium Anspruch auf Kindergeld und wenn ja für wie lange noch? Sollte der Anspruch auf die Mädchen übertragen werden?
die Mädchen leben seit 2 1/2 Jahren alleine in einer Wohnung.
Eine kommt nach dem Abi voraussichtlich für ein Jahr zu mir, die andere geht entweder nach USA oder UK, steht noch nicht fest.
Ich bin nicht gemeldet oder einkommensteuerpflichtig, der Vater schon.
Beide Mädchen erhalten SChülerbafög
Die Mädchen leben alleine seit 2 1/2 Jahren, beziehen SChülerbafög.
Eine Tochter will nach dem Abi vorübergehend zu mir kommen und danach wahrscheinlich in D eine Ausbildung machen, die andere will in die USA oder UK, steht noch nicht fest.
Ich bin in D nicht gemeldet und nicht einkommensteuerpflichtig, der Vater schon
Vorrangig wirst du die mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen in deinem Heimatland beantragen müssen.
Ob der Vater noch Anspruch (auf den Differenzbetrag zu den Leistungen die du beziehst) hat, das sollte er mit der Familienkasse direkt klären.
Auch hier sollte ihr euch an die Familienkasse wenden, wenn ihr wisst wo es hingeht.
Kann genausogut sein, dass du in deinem Land Anspruch auf vergleichsbare Leistungen hast.
Vielleicht hilft dies:
BFH vom 28. 4. 2010, Az. III R 52/09
Hier gibt es zwei Schwierigkeiten:
Zum eine wäre zu klären, ob die Kinder/ein Kind, aufgrund Wohnsitz, Ausbildung etc. grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld haben/hat.
Zusätzlich könnte eine Anspruchskonkurrenz zwischen dem deutschen Kindergeld und der ausländischen Leistung bestehen (siehe z.B. Europäisches Abkommen über Soziale Sicherheit).
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