Meine Tochter ist 19 Jahr alt.Vom 17.bis zum 18 Lebensjahr hat sie im Ausland gewohnt.War aber in Deutschland noch gemeldet.Für diese Zeit hatte ich für sie Kindergeld erhalten.In diesem 1 Jahr wollte sie ihre Zukunft in Deutschland planen,hat also an der Massnahme nicht teilgenommen.Praktisch hat sie 1 jahr so etwas wie Urlaub gemacht.Als sie 18 wurde,hat die Familienkasse das Kindergeld aufgehoben.Sie wollte eine Ausbildung beim Friseur machen,da gab es aber Schwierigkeiten,weil die Chefin sich nicht um die ausbildungsbescheinigung gekümmert hat.Meine Tochter hatte sich nachdem 18.Geburtstag umgemeldet,sie ist bei uns ausgezogen und hat für sich einen Kindergeld-Antrag gestellt.Das mit der Ausbildung beim Friseur hat nicht geklappt.Und ging dann zum Arbeitsamt,um sich um einen neuen Ausbildungsplatz zu bewerben.Dort wurde sie gefragt,was sie in dem einen Jahr gemacht hätte und sie sagte,das sie im Ausland war.Nun wurde der Antrag nicht bewilligt und für das Jahr als sie 17 war soll ich das Kindergeld nun zurück zahlen.Und seit einem Jahr bekommt sie auch kein Kindergeld mehr.Also eine Schwierigkeit nach der anderen türmt sich auf.Jetzt hat sie einen Ausbildungsplatz seit 01.09.20010,wird 645 Euro Brutto verdienen und lebt bei ihrem Bruder.Kann sie einen Antrag auf Kindergeld stellen?Und muss ich das Kindergeld zurück zahen für das 1 Jahr,obwohl ich für das darauf folgende Jahr ja kein Kindergeld bekommen habe?Bitte um Hilfe und bedanke mich
mfg
Was hat das Kind im Ausland gemacht?
Bei wem hat es gelebt?
BFH-Entscheidung
Das eine Jahr hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn in beiden Jahre die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, musst du ggf. auch das 2. Jahr zurückzahlen.
Ansonsten leg noch mal im einzeln dar, wann deine Tochter was gemacht hat.
also: Monat/Jahr - Monat/Jahr Ausland
Monat/Jahr an Maßnahme nicht teilgenommen
Wann hast du genau kein Kindergeld bekommen?
Warum wurde jetzt das Kindergeld, trotz Ausbildung, abgelehnt?
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