Meine Tochter beginnt ab. 1.9. Ausbildung im Beamtenverhältnis mittlerer Dienst.
Hat sie dann noch Anspruch auf Kindergeld. Sie muss aus diesem Grund auch eine eigene Wohnung beziehen.
Kennt sich Jemand damit aus?
2011 wird sie vermutlich über dem Grenzbetrag liegen, es sei den sie kann Werbungskosten geltend machen.
Vielen Dank. Meine Frage gleich dazu:Was zählt als Werbungskosten. Gehören die Kosten für die Wohnung mit dazu?
Lesezeichen