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Thema: Hat eine Alkoholkranke Oma Anspruch auf Kindergeld

  1. #1
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    Standard Hat eine Alkoholkranke Oma Anspruch auf Kindergeld

    Hilfe meine 16jährige Tochter ist gegen meinen willen bei der Alkoholkranken Großmutter( meine Mutter) seit 6 wochen. Das Jugendamt habe ich um hilfe gebeten und weiß über alles bescheid die prüfen zur Zeit den Fall. Jetzt erhebt die Großmutter Anspruch auf das Kindergeld. Die Kindergeldkasse fordert von mir eine Rückzahlung für Julie. Aber ich will doch garnicht das meine Tochter dort lebt. Das kann nicht in meinem Sinne sein, meine Tochter wird auch öfter betrunken in der Öffentlichkeit gesehen.Was kann ich tun, habe ich keine Rechte???

  2. #2
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    Rein mit dem "Kindergeld-Blick" betrachtet, hat die Oma nach § 63 EStG den Kindergeldanspruch, da das betreffende Kind in ihrem Haushalt lebt.

    Zitat: Unter Haushaltsaufnahme ist das örtlich gebundene Zusammenleben von Kind und Berechtigtem in einer gemeinsamen Familienwohnung zu verstehen. Das Kind muss in diesem Haushalt seine persönliche Versorgung und Betreuung finden und sich hier grundsätzlich nicht nur zeitweise, sondern durchgängig aufhalten. Eine Haushaltsaufnahme ist dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs-und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein, BFH vom 20.6.2001 -BStBl II S. 713.

    Der Gesundheitszustand der Oma spielt hierbei keine Rolle. Wobei ich allerdings zugeben muss, dass vorallem die Fürsorge hier nicht gegeben scheint.

    Hast du schon einem Aufhebungsbescheid oder erstmal nur eine Anhörung?
    Ich glaube der richtige Ansatz wäre, gegenüber der Familienkasse den Sachverhalt zu schildern. Dann die Tochter so schnell wie möglich da rausholen und die Familienkasse informieren.

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