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Unterhaltseinklagung
Hallo an alle, die mir vielleicht helfen können.
Es geht darum.
Ich habe erfolgreich meinen Ex-Schwiegersohn vor 7 Jahren auf Unterhaltszahlung verklagt, nachdem ich für den Enkelsohn, der zu uns ziehen wollte,die Vormundschaft zugesprochen bekommen hatte und bekomme seiddem lächerliche Euro 175.- i.M. Und das von einem Berliner Polizeibeamten. Verdient ein Deutscher Polizist wirklich so wenig ?
( Nebenbei erwähnt, ich bin Schwedischer Staatsbürger und lebe auch in Schweden )
Meine eigentliche Frage ist jedoch diese. Dieser Vater, hat bis zum 9ten Lebensjahr keinen Unterhalt gezahlt . Sind meine Frau und ich jetzt in der Rechtlichen Lage diesen ausstehenden Unterhalt einzuklagen, oder muss das sein Sohn selber machen bei erreichen seiner Volljährigkeit.
Tschüss ---- Pummel
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