Hallo, mein Sohn (deutscher) soll in Deutschland ins Internat gehen. Wir, die Eltern leben im Ausland. Besteht die Möglichkeit, für meinen Sohn Kindergeld zu bekommen?
Nur wenn ihr in Deutschland nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seit oder nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werdet.
oder ihr
1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist oder
2. als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erhält oder als Missionar der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder
3. eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausübt oder
4. als Ehegatte eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzt und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Könnt ihr nichts davon bejahen, bleibt nur sich in euren Aufenthaltsland nach den Voraussetzungen für das dortige Kindergeld zu erkundigen.
das muss ich alles verneinen. Verstehe ich also richtig: Das Kindergeld hat nichts mit dem Aufenthaltsort des Kindes zu tun, sondern nur mit dem der Eltern?
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