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Thema: Wird Schwerbehinderung des Unterhaltspflichtigen angerechnet?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Wird Schwerbehinderung des Unterhaltspflichtigen angerechnet?

    In wieweit wird meine 70zig% Schwerbehinderung in die Unterhaltszahlungen eingerechnet?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von harry0110 Beitrag anzeigen
    In wieweit wird meine 70zig% Schwerbehinderung in die Unterhaltszahlungen eingerechnet?
    Hier müssen schon mehr informationen her. Bist du das Kind oder ein Elternteil? Oder betrifft es eine andere Form des Unterhalts, z.B. Ehegatten untereinander?

    Stell die (ausführlichere) Frage zudem besser in einem der Unterforen hier:
    Unterhalt - BAföG-Forum, Hartz-IV, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt etc.

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