hallo... mein sohn ist vor 4wochen von zuhause abgehauen und verlant nun von mir sein kindergeld, obwohl mir dieses immernoch von der arge angerechnet wird und ich wieterhin sein zimmer für ihn bereithalte und in unter bestimmten voraussetzungen wieder bei mir aufnehmen würde...
er ist weiterhin bei mir gemneldet...
muss ich ihm das kindergeld aushändigen???
wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
dank im voraus... elli
Du musst deinem Sohn Unterhalt gewähren.
Allerdings würde ich dir nicht empfehlen, ihm das Kindergeld auszuzahlen. Er soll einen Abzweigungsantrag stellen, dann zahlt die Familienkasse das Kindergeld direkt an ihn. Er haftet in dm Fall auch für Rückforderungen. Gibst du das Kindergeld weiter, haftest du für Forderungen der Familienkasse.
Zu Hartz IV:
Unbedingt seinen Auszug melden, damit seine Regelleistung nicht mehr gezahlt wird. Die Wohnung könnte jetzt unangemessen sein.
Bekommt er das Kindergeld wird es dir nicht mehr angerechnet.
Hallo,meine Tochter ist 17 jahre,geht nicht in die Schule und macht auch keine Ausbildung.Sie ist von zu Hause abgehauen und verlangt von mir ihr Kindergeld.Muss ich ihr alles auszahlen oder kann ich ihr in Naturallen einiges geben,sprich,Kleider kaufen et.
Solange sie minderjährig ist, kann sie bei der Familienkasse keinen Abzweigungsantrag stellen.
Wie du ihr den Unterhalt gewährst, ob Bar oder mit Sachleistungen kann du frei entscheiden.
Danke für die schnelle Antwort.Laur jugentamt müßte ich es ihr nämlich geben und das konnte ich mir nicht vorstellen.
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