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Thema: Kindergeld Anspruch. Eltern mit Kindern im Ausland

  1. #1
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    Standard Kindergeld Anspruch. Eltern mit Kindern im Ausland

    Hallo alle zusammen.

    Ich lebe teils in Deutschland und die andere Zeit in Spanien.
    Arbeite aber nicht in Deutschland.
    Meine Frau (Spanierinn) lebt permanent mit unseren 2 Kindern in Spanien.
    Nun wollte ich wissen ob ich für meine Kinder Kindergeld in Deutschland beantragen kann und was ich dazu brauche wenn es überhaupt möglich ist.

    Dazu kommt dann noch die folgende Frage: Und zwar ist mein Sohn 5 Monate alt und meine Tochter 7 Jahre. Da wir für beide nie Kindergeld beantragt haben wollte ich wissen ob man das KG auch rückwierkend beziehen kann.

    Freue mich auf Eure Antworten
    Gruss
    Axel

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Wenn du nicht in Deutschland arbeitest, wo führst du dann deine Steuern ab? Bist du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Wenn nicht, dann besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hi

    wie ist das mit dem Kindergeld, ich arbeite in den Niederlanden (Grenzgänger) und zahle dort meine Steuern, meine Familie lebt in Deutschland und meine Frau arbeitet nicht, hab ich da Anspruch bzw. muss ich mit Rückforderungen rechnen

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von Carsi Beitrag anzeigen
    ich arbeite in den Niederlanden (Grenzgänger) und zahle dort meine Steuern
    § 64 EStG: Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
    1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
    2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
    a) nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
    b) nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.

    Allerdings solltest du deine Steuerpflicht in den Niederlanden der deutschen Familienkasse melden, da zu prüfen wäre, ob du bereits in den Niederlanden kindergeldähnliche Leistungen erhälst. Dann hättest du in Deutschland nur noch Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen niederländischem und deutschem Kindergeld.

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