+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Kindergeld einbehalten

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.01.2009
    Beiträge
    1

    Standard Kindergeld einbehalten

    Meine Freundin lebt seit juli nicht mehr bei ihrer Familie. Sie hat im August einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Zu der Zeit wurde es bis jetzt in Bearbeitung gegeben und man hoffte auf Nachzahlung auf ihr Konto! Bei ihrem Vater der Kindergeldberechtigt war liesen wir einen Abzweigantrag unterschreiben damit es auf ihr Konto geht. Nun kam eine Nachzahlung von November und Dezember 08. Aber die Monate von August-Oktober wurden auf das Konto ihrer Mutter überwiesen die es aber nicht für nötig hielt ihr zusagen das dass Geld auf ihr Konto eingeht. Meine Frage lautet: Was können wir tun um an das Geld das ihr zusteht(die Nachzahlungen) ranzukommen? Denn sie lebte ja nicht mehr bei ihrer Familie und die Mutter war nicht mal Kindergeldberechtigte?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
    05.02.2009
    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505

    Standard

    Warum wurde denn das Geld auf das Konto der Mutter gezahlt und nicht direkt bei deiner Freundin?

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    10.03.2009
    Beiträge
    2

    Standard

    Ich würde mir einen Rechtsanwalt einschalten, da die Mutter das Geld nicht einfach einstecken kann.

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.03.2009
    Beiträge
    4

    Standard

    Ja, die Mutter hat an und für sich kein Recht auf das Geld. Es gilt eben zu klären, warum die Mutter das Geld überwiesen bekam. Vielleicht könnt ihr es ja auch innerfamiliär lösen, das wäre das einfachste.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.03.2009
    Beiträge
    3

    Standard Kindergeld zurückzahlen.

    Jetzt vor einigen Tagen: Bekomme ich von der Familienkasse eine Aufforderung über 500 Euro zurück zuzahlen:
    Hier die Kopien ;
    der Brief : Zitate :

    ich danke Ihnen für Ihre Mail vom 8.02.09.
    Mit Bescheid vom 8.7.05 war das Kindergeld für Ihre TOCHTER XXXXXX,XXXX für die Monate Juli 2003 bis November 2003 zurückgefordert worden, da die Einkünfte Ihrer Tochter die Einkommensgrenze überschreiten hatten. Ihrem Wunsch entsprechend werde ich März 2009 den Betrag von 516 monatlich vom Ihrem laufenden Kindergeldzahlung einbehalten, MFG.XXXX




    Familienkasse
    08.02.2009

    Ihr Schreiben vom 05.02.2009

    Sehr geehrter Herr :?:

    ich habe Ihr o. g. Schreiben verwundert zur Kenntnis genommen.
    Wie Ihnen bekannt sein dürfte, beziehe ich für mich und meinen minderjährigen Sohn XXXXXXX Leistungen nach dem ALG II-Gesetz und eben o.a. Kindergeld in Höhe von 154,-- € , seit 01.01.2009 164,00 € monatlich.
    Mein 17jähriger Sohn besucht die 10. Klasse / Unterstufe der Realschule , befindet sich also noch nicht in der Berufsausbildung.
    Da sowohl Ihrer Dienststelle als auch der Dienststelle für ALG II meine sämtlichen Unterlagen vorliegen, verwundert es mich, wie es zu einer Überzahlung an Kindergeld in besagter Höhe von 516,-- € gekommen sein kann.
    XXXX ist mein einziges Kind, ich bin alleinerziehender Vater. Unterhaltsleistungen seitens der Kindesmutter bekomme ich keine, da meine Exfrau sich weigert, ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem gemeinsamen Sohn XXXXXXX auch nur in geringster Weise nachzukommen.

    Ich bitte zunächst um Klärung des Sachverhaltes:
    a) Für welchen Zeitraum habe ich angeblich zu Unrecht Kindergeld bezogen?
    b) In welcher jeweiligen Höhe habe ich angeblich zu Unrecht Kindergeld bezogen?

    Ich füge zur Darstellung meiner finanziellen Situation dem beiliegenden Fragebogen eine Kopie meines ALG II –Bescheides bei.
    Da ich –wie aus den Unterlagen ersichtlich – jeden Cent mindestens 15mal umdrehen muß, bevor ich ihn ausgeben kann, bitte ich um Verrechnung mit den zukünftigen Leistungen in monatlichen Raten von höchstens 25,-- €; vorausgesetzt, ich habe wirklich zuviel an Leistung bezogen.
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    XXXXXXXXXXXXXX
    XXXXXXXXXXXXXX
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    per Post mit Unterschrift unterwegs:

    Und Prompt :
    Ach ja: Geld ist im März 2009 Abgezogen worden;

    Nun es läst mir keine Ruhe: und schrieb jetzt wieder:


    Ihr Schreiben vom 05.02.2009

    23.03.09

    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,

    nun sind von dem Kindergeld meines Sohnes 25,00 Euro abgezogen worden und
    dem behördlichen Teil ist Folge geleistet.

    Aber in mir persönlich sträuben sich die Haare und ich komme einfach nicht über den Satz " Ihrer Tochter XXXXXXXXXXXXXX " hinweg. XXXXXXXXXXXXXX ist die uneheliche Tochter meiner geschiedenen Frau aus einer früheren Beziehung. XXXXXXXXXXXXXX ist NICHT meine Tochter, sie lebt weder bei mir noch kenne ich ihren derzeitigen Aufenthaltsort.

    XXXXXXXXXXXXXXXhat nach der Trennung von meine Ehefrau ( jetzt Ex Ehefrau ) zunächst noch in meinem Haushalt gelebt, weil sie nicht mit zu ihrer Mutter ziehen wollte. Mir hat sie aber verschwiegen, dass sie - aus Gründen der Ehescheidung - die Firma meiner EX Frau übernommen hat. Heute weiß ich, dies war ein Schachzug von meiner Ex Frau um nicht für den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn aufzukommen zu müssen, was sie übrigens bis heute nicht tut. Nun soll ich das Geld zurückzahlen und XXXXXXXXXXXXXX hat mir nie erzählt dass sie die Firma führt und damit die Einkommensgrenze überschreitet.

    Ich muss das Ihnen so schildern. Ich erhalte keinen Unterhalt für meinen Sohn, zahle unendliche Schulden ab. Nun zahle ich noch für ein Menschen, der mich gemeinsam mit meiner Ex-Ehefrau belogen und betrogen hat und den ich seit 2003 nicht mehr gesehen habe. Glücklicherweise habe ich damals Frau XXXXXXXXXXXXXX eines Tages aus dem Haus geworfen, weil ich durch deren Lebenswandel -Männergeschichten, "falsche" Freunde und Drogen - meinen minderjährigen Sohn XXXXXXXX gefährdet gesehen habe und auch selbst nicht ständig derentwegen die Polizei im Haus haben wollte.
    Ich kann einfach nicht verstehen, warum ich keine Lobby habe, selbst alle
    Bemühungen den Unterhalt für meinen Sohn einzufordern bleiben ergebnislos.

    Ich denke , dass Sie mir wohl leider auch keine Antworten darauf geben können .

    Mit freundlichen Grüßen


    Jetzt erfahre ich das Dieses " Kind " Frau ( 24 Jahre ) ca. 2 Jahre im Ausland ( Wien ) eine Lehre macht und bekommt Kindergeld.

+ Antworten

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein