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Thema: kindergeld fuer 2. ausbildung ?

  1. #1
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    Standard kindergeld fuer 2. ausbildung ?

    Guten tag,

    ich bin jetzt 24 jahre alt, wohne alleine, momentan bin ich in einer Festanstellung, habe eine abgeschlossene Berufs- und Schulausbildung, strebe aber eine 2. Ausbildung an und bin gerade dabei mich zu informieren da eine Ausbildung weniger Einkommen mit sich bringt als meine momentane Halbtagsbeschaeftigung. Soweit ich gelesen habe haette ich eventuel Anspruch auf Kindergeld.

    Nun meine Fragen:

    1.Steht mir in diesem Fall Kindergeld zu ? Oder nur den Eltern, wenn man noch zu Hause wohnt ?
    2.Wenn mir Kindergeld zusteht in einer 2.Ausbildung, muss ich diese Ausbildung dringend vor dem 25. Lebensjahr anfangen? (weil nur bis 27 Kindergeld gezahlt wird, soweit ich gesehen habe)
    3.Ja falsches forum, wuerde mir da eventuel sogar BAföG zu stehen ? Ich habe leider 0 Ahnung von dem ganzen Buerokratischen kram (zur not frag ich im bafoeg forum nochmal nach)

    mfG und danke schonmal im Vorraus :-)
    Geändert von Pikary (28.06.2008 um 02:16 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Meines Wissens dürftest du keinen Anspruch auf Kindergeld haben, da du ja schon eine Berufsausbildung hast und somit ein Berufsziel bereits erreicht hast. In deinem Fall würde die Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht kommen, auch solltest du Wohngeld beantragen.

    Wenn es sich nicht um eine rein schulische Ausbildung handelt, hast du auch keinen Anspruch auf BAföG.

  3. #3
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    öhm Pikary das stimmt so nicht ganz.
    Kindergeldanspruch haben die Eltern, die können das dann an Dich weiterleiten. Der Anspruch geht aber nur bis 25 somit also nicht mehr wirklich lange.
    Eine zweite Ausbildung wird nach dem BAB - Berufsausbildungsbeihilfe grundsätzlich nicht gefördert, Wenn Du eine betriebliche Ausbildung machst kannst Du dann aber Wohngeld beantragen.

    Wenn es eine rein schulische Ausbildung ist müsste man mehr über Deine bisherige Ausbildung wissen. BAföG könnte da nämlich durchaus noch drin sein.

    Gruss Andy
    Geändert von Pikary (28.06.2008 um 02:17 Uhr)

  4. #4
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    Ok danke! Das klingt ja schonmal sehr informativ!

    Nein, es ist keine schuliche Ausbildung, dann kann ich Bafoeg schonmal aus meinem Kopf streichen.

    Kindergeld hab ich also nur noch bis 13.12. die Chance, hab ich denke mal so richtig aufgefasst ? (hab am 14.12. geburtstag)

    Wohngeld, kannst du mir vielleicht einen leicht verstaendlichen informativen Link darueber geben ? Das waere super freundlich!

    Ansonsten sind meine Fragen ja alle geklaer, wenn mir noch was einfaellt schmoecker ich noch einwenig im Forum oder frage zur Not nochmal

    Danke schoen! Have a nice Day~

  5. #5
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    1. Die wievielte Ausbildung du gereade absolvierst ist beim KiGeld völlig egal, es zählt nur, DASS du in der Ausbildung bist.

    2. Bei 25 ist Schluss, egal wann du den Antrag stellst. Es ist auch rückwirkend ab Ausbildungsbeginn die Zahlung möglich, aber halt nur bis zu dem Monat (Dezember) in dem du 25 wirst. Fängst du also im August an, hast du noch 5 Monate 154 € KiGeld

    mfg
    boRn

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ursula
    Ok danke! Das klingt ja schonmal sehr informativ!
    Wohngeld, kannst du mir vielleicht einen leicht verstaendlichen informativen Link darueber geben ? Das waere super freundlich!
    hier mal gucken
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz.../anspruch.html

  7. #7
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    hallo zusammen.....

    habe ein ähnliches problem... bin 22 und mache ab april die 2. ausbildung. wohne alleine und bekomme im 1. lj etwa 650 € netto. müsste also nebenher noch jobben gehen.... habe ich, bzw meine eltern anspruch auf kindergeld???
    hätte ich noch andere möglichkeiten der jobberei aus dem weg zugehen (da schon 3 schicht- arbeit in der ausbildung) um etwa auf den selben betrag zu kommen (da fixkosten) ???

    liebe grüsse und vorab vielen dank!

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    So lange du dich in Ausbildung befindest, erhälst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um die erste oder zweite Ausbildung handelt.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  9. #9
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    ich hätte da auch mal eine frage weiß aber nicht ob ich hier jetzt richtig bin.... und zwar geht es um elternunabhängigen bafög ....

    ich möchte gern nochmal eine 2. ausbildung machen als erzieherin geht 5 jahre ... und möchte mir deshalb auch eine eigene wohnung suchen weil die schule zu weit weg von mein elternhaus ist ,...
    wie verhält sich das elternunabhängige bafög .... ab wann bekommt man das ????

    und kann man noch andere sachen beantragen fahrgeld wohngeld ect . ????
    ich kenne mich mit den ganzen kein bißchen aus ...
    ich habe schon einmal eine ausbildung gemacht 2 jahre verkäuferin habe dann 1 jahr voll geabreitet und war dann 1 jahr arbeitslos danach einen 400 € job für ca halbes jahr und seit 2008 habe ich wieder eine festeinstellung .....
    ich bin jetzt 25 jahre
    ich weiß das ich da kein kindergeld mehr beantragen kann....

    aber gibt es da ne möglichkeit wegene den elternunabhängigen bafög ????
    wäre schön um eine antwort ... danke

  10. #10
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