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Thema: Kindergeld bei Erkrankung

  1. #1
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    Standard Kindergeld bei Erkrankung

    Hallo liebes Forum,
    ich bin 20 Jahre alt und habe das Gymnasium bis zur 11 Klasse 01.07.2009 besucht.
    Aufgrund einer seelischen Erkrankung, habe ich zu dieser Zeit schon psychologische
    Hilfe in Anspruch genommen.
    Es folgten 2009 und 2010 zwei mehrmonatige Klinikaufenthalte.
    In dieser Zeit habe ich weder eine Schul-noch eine Berufsausbildung aufgenommen.
    Das Kindergeld wurde bis Nov.2011 gezahlt.
    Dann hat sich die Kindergeldkasse gemeldet,das die Zahlung eingestellt wird.
    Meine Mutter hat dann der Kasse mitgeteilt, das ich seit 2009 erkrankt bin.
    Danach hat man mich zum Gesundheitsamt (Nov.2011)vorgeladen.
    Der Amtsarzt bestätigte mit einer Bescheinigung,(er hatte auch alle Unterlagen)
    das ich bis Jan.2013 nicht in der Lage bin eine Schul bewecks Berufsausbildung aufzunehmen.
    Diese habe ich auch zur Kindergeldkasse geschickt.
    Ich habe dann nochmals vorgedruckte Bescheinigungen von Kindergeldkasse bekommen,in der ich
    angegeben mußte,das ich gewillt bin so schnell wie es möglich ist in "Arbeit und Brot" zu kommen,obwohl
    der Amtsarzt ja bescheinigt hatte das ich das zur Zeit (bis Jan 2013)nicht schaffe.
    Jetzt kommt erneut eine Schreiben,in dem es heißt:
    Eine Berücksichtigung als erkrankten Kind ist für den Zeitrum Aug.209 bis Sommer 2013 ist
    nicht möglich.
    Bitte reichen Sie ab Aug.2009 bis zum amtsärtzlichen Attest(Nov.2011)ärtzliche Nachweise
    über die Erkrankung ein.
    Gleichzeitig ein Anschreiben:
    Kinder die das 18 Lebensjahr vollendet haben,werden für den Kindergeldanspruch berücksichtigt,
    wenn Sie wegen einer körperlichen,geistigen oder seelischen Behinderung ausserstande sind sich
    selber zu unterhalten.
    Zum Nachweis der Behinderung bitten wir um Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder
    des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes.
    Der Nachweis kann auch durch ein aussagekräftiges ärztliches Gutachten oder Bescheinigung erfolgen.
    Zudem eine Vordruck auf dem ich Nachweise erbringen soll,wovon ich lebe.
    Also ich verstehe das nicht mehr.
    Ich war doch beim Amtsarzt.Diese Bescheinigung liegt vor.
    Und ich will ja sobald ich wieder stabil genug bin weiter zur Schule gehen und mein Abitur machen.
    Ich lebe bei meiner Mutter,die für mich sorgt und selbst nicht viel Geld hat.
    Könnte mir jemand helfen,was ich nun machen soll.
    liebe Grüße
    Maria

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    03.09.2009
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    Standard AW: Kindergeld bei Erkrankung

    Zitat Zitat von Maria1954 Beitrag anzeigen
    ich bin 20 Jahre alt und habe das Gymnasium bis zur 11 Klasse 01.07.2009 besucht.
    Aufgrund einer seelischen Erkrankung, habe ich zu dieser Zeit schon psychologische
    Hilfe in Anspruch genommen.
    Es folgten 2009 und 2010 zwei mehrmonatige Klinikaufenthalte.
    In dieser Zeit habe ich weder eine Schul-noch eine Berufsausbildung aufgenommen.
    Das Kindergeld wurde bis Nov.2011 gezahlt.
    Meine Mutter hat dann der Kasse mitgeteilt, das ich seit 2009 erkrankt bin.
    Ich vermute mal:
    Ihr habt der Familienkasse zu deinem 18. Geburtstag (Anfang 2009?) eine Schulbescheinigung bis Juli 2011 vorgelegt. Dann habt ihr der Familienkasse die Erkrankung nicht mitgeteilt und als jetzt neue Nachweise vorzulegen waren, ist rausgekommen, dass du seit 2 Jahre keine Schule mehr besucht hast.
    Die meisten Familienkasse zahlen aus Vereinfachungsgründen bei Schülern automatisch 4 Monate über das Schuljahresende hinaus (bis November), da viele Ausbildungen (Studium) nicht nahtlos beginnen. Kann der weitere Kindergeldanspruch nicht belegt werden, ist das Kindergeld natürlich zurückzuzahlen.

    Du kannst mich gern korrigieren, wenn ich falsch liege. Sollte es aber so gewesen sein, müsst ihr sogar mit einer Rückforderung ab August 2009 rechnen, da du dich nicht in einer Ausbildung befunden hast.

    Nun zur Frage:
    Die Anspruchsvoraussetzungen für Kinder sind in § 32 Abs. 4 EStG geregelt. Der Tatbestand "Erkrankung" ist nicht dabei.
    Für kurzzeitige Erkrankungen sieht die Dienstanweisung folgendes vor:
    Eine Berücksichtigung während einer Erkrankung setzt voraus, dass sie durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Bei einer Erkrankung von mehr als sechs Monaten hat die Familienkasse nach Vorlage eines amtsärztlichen Attestes zu entscheiden, ob das Kind noch berücksichtigt werden kann. Neben der Feststellung, ob und wann die Ausbildung voraussichtlich fortgesetzt werden kann, sind Angaben zu Art und Schwere der Erkrankung nicht zu verlangen. Kann nach den Feststellungen des Attestes die Ausbildung nicht in absehbarer Zeit fortgesetzt werden, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden kann.

    Deine Erkrankung dauert noch mindestens bis 2013, was dann 4 Jahre wären. Somit kommt ein Kindergeldanspruch für dich nur noch in Frage, wenn du wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, dich selbst zu unterhalten. Genau das möchte die Familienkasse jetzt prüfen.
    Wie bereits erwähnt, geht es hier nicht nur um das laufende Kindergeld, sondern um das Kindergeld ab August 2009! Liegt bei dir denn eine Behinderung vor? Mehr zu dem Thema unter anderem in der DA 63.3.6 DA-FamEStG und im BFH-Urteil vom 16.4.2002 (VIII R 62/99).

    Zitat Zitat von Maria1954 Beitrag anzeigen
    Und ich will ja sobald ich wieder stabil genug bin weiter zur Schule gehen und mein Abitur machen.
    Was dann aber frühestens im Sommer 2013 wäre. Demnach kommt eine Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchend nicht in Frage, da der nächstmögliche Ausbildungsbeginn Sommer 2012 ist. Sollte der Kindergeldanspruch jetzt verneint werden, kann du bei Wiederaufnahme der Ausbildung erneut Kindergekd beantragen.

    Zitat Zitat von Maria1954 Beitrag anzeigen
    Ich lebe bei meiner Mutter,die für mich sorgt und selbst nicht viel Geld hat. Könnte mir jemand helfen,was ich nun machen soll.
    Vielleicht habt ihr Anspruch auf ALG II oder Wohngeld.

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