Hallo erstmal,
ich bin 21 Jahre alt und habe bis oktober eine gesamtschule in niedersachsen besucht. Dort wollte ich mein Abitur machen, habe aber in der 13ten aufgehört und mich dazu entschloßen, die Schule abzubrechen und mit meinem Fachabi, was ich ja nach der 12ten Klasse hatte, eine Ausbildung zu suchen. Das hat auch erfolgreich geklappt und ziehe bald nach Duisburg und fange dort eine Ausbildung an im September. Ab April bereits ein Praktikum bis meiner Ausbildung. Bis jetzt habe ich einen Nebenjob als Pizzafahrer auf 400 Euro Basis, den ich ab April nicht mehr machen werde, da ich ja umziehe und mein Praktikum mache.
Nachdem ich die Schule abgebrochen habe im Oktober, habe ich es direkt dem Amt gemeldet und Kindergeld wurde direkt eingestellt genau so wie meine Halbweisenrente.
Jetzt meine Fragen. Kann ich ab April Kindergeld und Halbweisenrente beantragen? Denn es wäre Sinnvoll, um meine Miete zu zahlen etc. Momentan wohne ich noch bei meiner Mutter, aber ab April in einem anderen Bundesland und alleine.
Wollte jetzt wissen, ob ich Kindergeld und Halbweisenrente mir ab da an wieder zu steht oder hat es mir vorher immernoch zugestanden? Denn ich habe mich ständig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und mich beraten lassen nach dem Abbruch der schule.
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
LG
Kindergeld: Da du ausbildungsplatzsuchend bist, könnte ab November 2011 Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Halbwaisenrente: Waisenrente wird u.a. bei Berufsausbildung gezahlt. Ab September kannst du sie wieder beantragen.
Die Anspruchsvoraussetzung "ausbildungsplatzsuchend" gibt es bei der Waisenrente nicht. Ob das Praktikum auch als Ausbildung gilt und somit Anspruch besteht, müsstest du bei der Rentenversicherung erfragen.
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