Hallo zusammen,
eine etwas kniffelige Situation: Meine Freundin (21) befindet sich im 3. Ausbildungsjahr ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin. Durchschnittlich etwa 750 Euro Netto bekommt sie jeden Monat unterm Strich raus. Seit 01.01.2012 ist die Einkommensgrenze beim Kindergeld von 8.004 Euro aufgehoben worden.
Ihr solltet vielleicht noch wissen, dass ihr Vater im Heim ist und ihre Mutter in Österreich lebt und dort nach arbeit sucht.
Wir haben vor einigen Tagen eine Ablehnung auf Antrag des Kindergeldes für meine Freundin bekommen, weil die Mutter in Österreich lebt. Nun die Frage: Können wir das Kindergeld über den Vater beziehen? Dieser lebt allerdings im Heim und bezieht eine Rente.
Bafög und Wohngeld kommen leider nicht in Frage.
Es ist finanziell echt nicht einfach, vor allem weil sie den Führerschein machen will/muss um später einen Job garantiert zu haben.
Bitte um Hilfe. Danke.
Wenn schon eine Ablehnung von der Kindergeldkasse/Familienkasse vorliegt, dann sollte Sich Deine Freundin dort erkundigen.
Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren.
Das Problem ist.... Eine Antwort auf die Frage wäre eine unerlaubte Rechtsberatung. Und Rechtsberatungen dürfen hier im Forum nicht erfolgen. Das gibt Streß mit einzelne Berufsgruppen. Und ich weiß, daß diese hier mitlesen!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Zwar hat deine Antwort nicht wirklich gepasst, dennoch danke.
Kindergeld wurde auf 184€ festgelegt. Wir haben es über den Vater beantragt :-)
@ Liricher 1990
geht doch.... dann ist ja alles im grünen Bereich...
Warum denn überhaupt eine Ablehnung.
Ist auch nicht so wichtig... Hauptsache, Deine Freundin gekommt das Geld![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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