Hallo,
durch den Wegfall der Einkommensgrenze darf ich nun wieder Kindergeld beziehen. Für mich stellt sich jedoch die Frage bis wann?
Hier meine Situation:
- 21 Jahre
- duales Studium, Bachelor-Abschluss nach 4 Jahren, Abschluss der Ausbildung nach 2,5 Jahren (Februar 2013)
- momentan 2 Tage Hochschule / 3 Tage im Betrieb pro Woche
- nach den 2,5 Jahre--> 3 Tage Hochschule / 2 Tage Betrieb
- Laut Vertrag 35 Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub
- In den Semesterferien bin ich 5 Tage die Woche im Betrieb
So wie ich das bisher herauslesen konnte, bekomme ich das Kindergeld nur noch bis Februar 2013, da ich dann meine Erstausbildung abschließe und danach > 20 Std. pro Woche beschäftigt bin.
Laut der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit wird von den vertraglich festgelegten Stunden ausgegangen. Ich könnte demnach nicht die Hochschultage(die laut Vertrag zur Arbeitszeit zählen) und den Urlaub abziehen, oder?
Gibt es irgendeine Möglichkeit das Kindergeld doch noch zu "retten"?
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