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Thema: Verunsichert - Kindergeld bei Berufsberatung

  1. #1
    M&M
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    Standard Verunsichert - Kindergeld bei Berufsberatung

    Hallo zusammen.
    Im Sommer diesen Jahres habe ich erfolgreich mein Abitur bestanden. Leider war ich mir lange Zeit nicht wirklich sicher, ob ich meine Pläne für ein Studium wirklich umsetzen sollte oder nicht doch etwas anderes machen sollte.
    Ich habe mich darum zuerst an einer Uni beworben, den Platz, den ich dort bekommen habe, aber nicht angenommen.
    Schließlich habe ich mich an die örtliche Arbeitsagentur gewandt und dort um eine Berufsberatung gebeten, in der Hoffnung, etwas Klarheit zu schaffen.
    Bisher war ich einmal bei meiner Beraterin und sobald ich einen studienfeldbezogenen Beratungstest des psychologischen Dienstes absolviert habe (Endes des Monats), werde ich auch noch einmal hingehen.
    Ich habe seit dem Schulabschluss zunächst nicht gearbeitet und habe vor kurzem einen Minijob als Zeitungszusteller angenommen.

    Ich bin nun total verunsichert, ob ich bzw. meine Eltern unter diesen Umständen Anspruch auf Kindergeld habe?
    Mich verwirrt die Übergangszeit von vier Monaten zwischen Schulabschluss und dem Beginn und Ausbildung/Studium. Diese sind im Dezember vorbei (so auch ein Brief der Familienkasse). Beides wird bei mir nicht der Fall sein. Frühestens im April könnte ich ein Studium beginnen.
    Innerhalb der vier Monate habe ich mich aber ja an die AfA gewandt und ich habe auch gelesen, dass Leute mit Beratungsgesuchen an eine offizielle Stelle weiterhin Kindergeld beziehen, wenn sie sich dort regelmäßig melden. Und das habe ich auch vor.

    Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend geschrieben.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Verunsichert - Kindergeld bei Berufsberatung

    Wenn du bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet bist, dann wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt. Siehe auch hier: Kindergeld Volljährige - Ausbildug -Studium - Student - arbeitslos

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