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Thema: Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr

  1. #1
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    Standard Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr

    Hallo ich habe eine dringende Frage.

    Ich bin 23 Jahre und habe 2009 meine schulische Ausbildung als Erzieherin beendet und hole nun mein Anerkennungsjahr nach. Mein Sohn wurde 2010 geboren.
    Ab August 2009 habe ich kein Kindergeld mehr bekommen. Nun wollte ich einen Antrag auf Kindergeld stellen und zwar für August bis Dezember 2011. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass der Grenzbetrag von 3335 Euro überschritten ist, sodass ich keinen Anspruch auf Kindergeld hätte.
    Ich weiß, dass einige Schüler die ca. das selbe verdienen Kindergeld bekommen. Meine Vorgängerin im Anerkennungsjahr kommt aus Höxter und meinte, dass das nicht sein kann. Sie hatte auch Kindergeld bekommen.

    Jetzt meine Frage; Wie kann es sein, dass es unterschiedliche Aussagen gibt? Ich dachte es geht um das Kalenderjahr? Vorher hatte ich kein Einkommen(außer das Kindergeld von meinem Sohn). Kann ich dagegen vorgehen oder liege ich falsch? Liebe Grüße und vielen Dank!!!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr

    Nein, es geht nicht um das Kalenderjahr, sondern um den Zeitraum, für den Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn dieser Zeitraum im August beginnt, dann hast du in diesem Kalenderjahr Anspruch auf 5 Monate Kindergeld. Damit wird auch die Einkommensgrenze auf 5 Monate reduziert, nämlich 8.004/12 * 5 = 3.335 €.

    Dieser Betrag bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Kindergeld bezogen wird. Hast du kein Einkommen in dieser Höhe im August bis Dezember, so würdest du Kindergeld erhalten.

    Woher weiß das Amt, dass der Grenzbetrag bereits überschritten ist?

  3. #3
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    Standard AW: Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr

    Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
    Ich musste der Kindergeldkasse meine Gehaltsabrechnung vorlegen. Ich kann diesen Grenzbetrag nachvollziehen....aber ich verstehe nicht warum meine Vorgängerin die genauso viel verdient hat wie ich trotzdem Kindergeld bekam. LG

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr

    Das kann daran liegen, dass sie höhere Werbungskosten etc. hat, die diesen Betrag reduzieren. Wenn du nur von der Werbungskostenpauschale ausgehst, sind das 1.000/12*5 = 416,65€. Darüber hinaus kommt ja auch noch der Abzug der Sozialabgaben.

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