Hey, ich war dieses Jahr bis jetzt voll erwerbstätig mit gutem Verdienst. Ab dem Monat September studiere ich, daher habe ich auch Kindergeld beantragt mit der Vermutung, dass ich durch das geringe Bafög selbstverständlich es auch bekomme. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Berechtigungszeitraum aber nicht am Studienbeginn sondern ab dem Datum der Bewerbung gilt, auch wenn ich da noch voll erwerbstätig war. Natürlich bin ich jetzt von der Berechnung sofort raus aufgrund der hohen Einnahmen in den Monaten Juni - August. Ist das so korrekt? Für mich klingt das irgendwie unlogisch, denn jetzt ab September steh ich mit fast nichts da und habe keinen Anspruch auf Kindergeld. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Der Zeitraum, den du meinst, ist der Zeitraum zwischen Abitur und Studium. Während einer Vollzeitbeschäftigung hast du keinen Anspruch auf Kindergeld, daher kann dieser Zeitraum gar nicht erst herangezogen werden.
Nein, ich meine den Zeitraum des Studiums.
Und dazu gehört lt. Verordnung auch der Zeitraum davor (egal ob beschäftigt oder nicht) ab dem Monat des Bewerbungsdatums
Ich hab das gleiche Problem wie Du.
Mir wurde auch gesagt dass der Tag zählt, an dem Du dich bei der Uni beworben hast.
Leider konnte mir keiner sagen in welchen Paragrafen das stehen soll, weil ich mal den genauen Wortlau nachlesen wollte.
Weiß einer von Euch in welchen Paragrafen oder weöcher Verordnung das steht?
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