+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.09.2011
    Beiträge
    3

    Standard Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Ich habe im September 2010 mein Studium beendet und folglich nur bis Ende September Kindergeld erhalten. Danach habe ich Hartz IV erhalten von November 2010 bis Ende 30.Sept.2011. Von einem Kindergeldanspruch wusste ich nichts (meine Anfrage diesbzgl. hatte mein Berater vom Jobcenter damals verneint) also hatte ich keines beantragt. Nun fange ich ab Oktober wieder ein Studium an und habe - da ich 24 bin - wieder Kindergeld beantragt. Mein Vater (=Kindergeldberechtigter) hat nun eine Nachzahlung erhalten und ich frage mich inwieweit das jetzt angerechnet wird.
    Ich muss dazu sagen, dass ich seit 5 Jahren bereits einen eigenen Haushalt führe und nicht mehr am Wohnort meiner Eltern gemeldet bin. Den Bescheid haben wir erst diesen Monat gestellt und es ist auch der letzte Monat, in dem ich noch Hartz IV erhalte.

    Nun meine Fragen:
    1. Wird das Ganze dann rückwirkend komplett auf mein Einkommen angerechnet (ich habe ansonsten ausschließlich von Hartz IV ge- oder besser gesagt: überlebt!)?? Oder nur einmalig auf diesen Monat? Meine Eltern arbeiten normal und beziehen selbst KEIN Hartz IV o.Ä.
    2. Was passiert, wenn sie das Geld behalten und mir nicht auszahlen? Müssen sie es mir auszahlen? Während des Studiums habe ich es auch nicht bekommen.
    3. Ist es eine Teilrückzahlung oder erfolgt die Anrechnung 1:1? Sprich: Der ALG II-Betrag wird exakt um das Kindergeld gekürzt und muss folglich zurück gezahlt werden?
    Stimmt es, dass ich es JETZT zurückzahlen müsste, hätte ich den Antrag nächsten Monat gestellt, da ich kein Hartz IV mehr beziehe, könnte ich es behalten?!?

    Ich danke euch für eure Rückmeldung!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    Kindergeld wird auf Hartz IV Leistungen angerechnet. Mir ist aber nicht ganz klar, um welchen Zeitraum des Kindergeldbezuges es hier geht. Du schreibst, dass du von 11/10 bis 09/11 Hartz IV erhältst und keinen Kindergeld Anspruch hattest. Dein Vater aber eine Nachzahlung erhalten hat...für welchen Zeitraum?

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.09.2011
    Beiträge
    3

    Standard AW: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    Die Kindergeldnachzahlung geht ab 11/10 bis jetzt. Also hatte ich praktisch durchgehend Anspruch darauf, habe es nur nicht gewusst. Da hat sich einiges angesammelt, was jetzt nachgezahlt werden soll :O
    Wäre es dann ein einmaliges Einkommen für den Monat September und ich müsste das für diesen Monat erhaltene ALG II zurückzahlen, oder wird das auf die letzten 6 Monate angerechnet (habe so etwas in der Art im Internet gelesen). Dann bliebe nämlich gar nichts übrig....

  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    04.11.2009
    Beiträge
    41

    Standard AW: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    Wenn du die Nachzahlung erst im Okt. 11 erhalten hättest, hättest du nichts zurückzahlen brauchen. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit unserer Tochter.
    Wer bekommt das Kindergeld

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.09.2011
    Beiträge
    3

    Standard AW: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    @ Pauline: Danke für den Link Ich würde gerne wissen, ob du auch Hartz IV bekommen hast oder nur deine Tochter. Und hat sie außerdem noch Unterhalt bekommen von dir?
    Meine Eltern haben keinen Anspruch auf ALG II o.Ä. Meine Mutter arbeitet und mein Vater ist Frührentner. Während meines Studiums haben sie auch mein Kindergeld behalten und ich habe keinerlei Unterhalt von ihnen gekriegt und kriege jetzt auch keinen, lebe also komplett von Hartz IV.
    Wenn meine Eltern mir das Kindergeld nicht überweisen, sondern selbst behalten, dann kann das Jobcenter doch auch nichts von mir verlangen, oder?

    Würde ich das Kindergeld bekommen, wäre es ja ein einmaliges Einkommen. Und dazu steht im
    § 11 SGB II
    Zu berücksichtigendes Einkommen:
    (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
    Kann ich jetzt noch auf das ALG II rückwirkend ab 01.September verzichten und die bereits gezahlte Leistung für diesen Monat zurückzahlen?

  6. #6
    Benutzer
    Registriert seit
    04.11.2009
    Beiträge
    41

    Standard AW: Kindergeldnachzahlung: Muss ALG II zurückgezahlt werden?

    Nur unsere Tochter hat damals Hartz IV erhalten, wir nicht. Unterhalt von uns hat sie natürlich nicht bekommen, wäre dann ja von Hartz IV abgezogen worden. Sie hat nur, im Rahmen des erlaubten, etwas dazu verdient.

    Während ihrer zweiten Ausbildung hat sie natürlich von uns das Kindergeld und weitere Unterstützung erhalten.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Kindergeldnachzahlung???
    Von Raver16 im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.11.2009, 18:02
  2. muss in 2er WG Wohngeld geteilt werden?
    Von Ludewig89 im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.06.2009, 20:57
  3. Bis wann muss der Unterhalt bei Beginn einer Ausbildung genau gezahlt werden?
    Von Bhudda69 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.04.2009, 02:39
  4. Wie lange muss Unterhalt für zwei volljährige Kinder gezahlt werden?
    Von rolf im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.12.2008, 14:25

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein