Ich brüte gerade über dem Formular der Kindergeld-Anspruchsüberprüfung. Ich habe nun hier im Forum gelesen, dass eine Überprüfung über den beanspruchten Zeitraummonat hinaus nicht notwendig ist. Bevor ich nun was falsch verstanden habe, kurz die Vorgeschichte und dann meine Frage:
wir haben für unseren volljährigen Sohn, beim Arbeitsamt als Ausbildungs-platzsuchend gemeldet, Kindergeld beantragt und erhalten. Die halbjährige Genehmigung ist Ende Mai ausgelaufen, sodass ab Juni kein Kindergeld mehr beantragt, bzw. gezahlt worden ist. Mittlerweile hat unser Sohn nämlich Arbeit gefunden. Nun meine Frage für die von mir für 2011 abzugebende Prognose:
muss die für das ganze Jahr angegeben werden, wie im Vordruck vorgesehen oder kann ich sie von mir aus auf den Zeitraum begrenzen, für den Kindergeld tatsächlich gezahlt wurde?
Herzlichen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!
Nur das Einkommen, welches im Kindergeld-Zeitraum fließt, ist relevant für den Antrag. Sämtliches Einkommen, welches der Sohn nach dem Kindergeldbezug erhält ist nicht mehr wichtig für den Antrag.
Hallo und ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich die Prognose nur für den relevanten Zeitraum stellen und schau mal, was passiert.
Lesezeichen