HI,
ich beginne jetzt meine erste Ausbildung, bin 22 Jahre und habe ein Einkommen von 600€ im 1. Ausbildungsjahr und 700€ im 2. Ausbildungsjahr (Brutto).
Derzeit übe ich auch noch einen Nebenjob aus,in dem ich 175€ monatlich dazubekomme.
Wohnhaft bei den Eltern.
Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld?
Für 2011 beträgt die Einkommensgrenze 667€ brutto monatlich (8.004/12). Wenn du diesen Betrag überschreitest, entfällt dein Anspruch auf Kindergeld.
hmmm...
ok gut da sollte ich eigentlich nicht drüber kommen.
bei mir ist es nun aber so,dass ich 01.2011-08.2011 in einem gleitzonenvertrag tätig war und ab september in die 175€ monatlich wieder runter gestuft werde.
Zum 1. september beginnt jetzt die ausbildung,in der ich 600€ brutto verdiene.
In der ausbildung kriege ich 13 gehälter und bei meinem nebenjob ein weihnachtsgeld von 300€.
würde dies auch noch im rahmen liegen oder wie wird das dann berechnet,da ich ja nich das komplette jahr in ausbildung war?
Beim Kindergeld wird nichts anders gerechnet, da das Zuflussprinzip gilt. Jegliches Einkommen, welches zu im Kindergeldzeitraum erhältst, wird voll berücksichtigt.
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