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Thema: Kindgergeld für 7/12 des Jahres

  1. #1
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    Ausrufezeichen Kindgergeld für 7/12 des Jahres

    Hallo liebe Leute,

    ich bin 21 und habe bis Ende Juli 2011 eine Ausbildung gemacht.
    Für 2011 habe ich noch kein Kindgeld beantragt bzw. bekommen.

    Jetzt ab 01.08.2011 werde ich ein festes Arbeitsverhältniss übernommen.

    Nun stelle ich mir die Frage, ob die Grenze von 8.004 Euro für das ganze Jahr gilt?


    Weil ich das Kindergeld nur von Januar bis Juli brauche, und auch so beantragen will. Dann müssten die 8.004 Euro doch eigentlich durch 7/12 gerechnet werden, dass ich dann auf einen Betrag von 4.669 Euro komme?

    Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.

    Liebe Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Kindgergeld für 7/12 des Jahres

    Hallo svens,

    Kindergeld Anspruch besteht nur, so lange du dich in Ausbildung befunden hast, was bis zum 31.07.2011 gewesen ist. Der Zeitraum, für den das Einkommen angerechnet wird, bezieht sich ebenfalls auf den Zeitraum, in dem Anspruch auf Kindergeld bestand, also auch nur bis Juli. Daher ist hier bei der Freigrenze von 7/12 von 8.004€ auszugehen, so dass du nicht mehr als 4.669€ verdienen surftest.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard AW: Kindgergeld für 7/12 des Jahres

    also sorry, das verstehe ich jetzt nicht.

    Sind die 8.004 € nicht als Nettobetrag zu betrachten, dem die Werbungskosten i.H.v. 920 € und ca. 20% Soz.Versicherungsabgaben aus dem Jahresbruttobetrag hinzuzurechnen sind.

    D.h. für 7 Monate:
    8004 €: 12 x 7 = € 4.669
    + 920:12x7 = ca. 520 €
    + 20% (pauschal gerechnet) Soz. Versicherungsgaben aus dem Bruttogehalt, das in den 7 Monaten gezahlt wurde.

    Nach wie vor finde ich das alles sehr verwirrend und Deine Aussage, Tinchen, versetzt mich geradezu wieder in den Schleudergang.

    Herzliche Grüße
    die Übermutter

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Kindgergeld für 7/12 des Jahres

    Hallo Uebermutter,

    die 8.004 € sind ein Nettobetrag, der nach Abzug der Werbungskostenpauschale und den Sozialversicherungsbeiträgen hinzuverdient werden darf.

    Da also nicht das Bruttoeinkommen sondern das Netooeinkommen entscheidend ist, rechne ich mit diesen 8.004 €, die dann auf die Monate verteilt werden.

    Zwar kannst du jetzt Steuer und Sozialversicheurng dazurechnen, was den Betrag natürlich erhöht. Dies macht jedoch aber keinen Sinn, da nur die 8.004 € netto ausschlaggebend sind. Ein höherer Betrag (Brutto) würde also nur verwirren.

    LG

    Tinchen

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