Hallo liebe Community,
vorweg, ich habe folgenden Brief bekommen:
Meine Frage:
Habe mir zwei Möglichkeiten zusammen geschrieben, wie sie vielleicht hier zutreffen können. Würde gerne Meinungen hören, welche davon richtig ist. Vielleicht sind ja auch beide falsch und es ist ganz anders
Möglichkeit #1
Errechnung für Kindergeld im Jahre 2011:
Einkünfte(Bruttogehalt) - Sozialversicherungen - Werbungskosten muss kleiner/gleich 8004€
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Bruttogehalt 1/2011 - 8/2011 = 6266,32
Sozialversicherung 1/2011 - 8/2011 = 1267,44
= __4998,88__
Sonderzahlung 6/2011 Urlaubsgeld = 335,00
11/2011 Weihnachtsgeld = 846,00
Sozialversicherung 6/2011 Urlaubsgeld = 69,10
11/2011 Weihnachtsgeld = 174,49
= __937,41__
Bruttogehalt 9/2011 - 12/2011 = 3437,16
Sozialversicherung 9/2011 - 12/2011 = 708,92
= __2728,24__
Alle __Einkünfte__ zusammen gezählt ergibt es = 8664,53
Und somit wären das Abzüglich des Freibetrages von 8004€, ganze 660€ zuviel.
Zu berücksichtigen ist dabei aber noch, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 2011,
welcher sich auf 920€ beläuft. Abzüglich diesem kommt es zu 7744,53€.
Somit deutlich unter 8004€.
Kindergeld kann also auch für das ganze Jahr 2011 bezogen werden.
Möglichkeit #2
Bruttogehalt 9/2011 bis 12/2011 = 3437,16€
Sozialversicherung 9/2011 bis 12/2011 = 708,92€
= __2728,24€__
Sonderzahlungen Weihnachtsgeld 11/2011 = 846,00€
Sozialversicherung Weihnachtsgeld 11/2011 = 174,49€
= __671,51€__
Lohn + Sonderzahlungen ergeben zusammen = __3399,75€__
Werbungskosten des Arbeitnehmer-Pauschalbetrages sind 920€ im Jahr.
920€ durch 12 Monate = 76,66€ je Monat.
4 mal Monatspauschale Werbungskosten ergeben = 306,66€
Lohn & Sonderzahlungssumme von 3399,75€ minus..
...4 mal Monatspauschale Werbungskosten = 3093,09€
2688,00€ dürfen erreicht werden. 3093,09€ werden jedoch erreicht.
Sind somit 405,09€ zuviel, um Kindergeldanspruch geltend zu machen.
Fazit:
Es müssen zusätzlich zu den Pauschalwerbekosten (920€), noch Werbekosten
in Höhe von 405,09€ gefunden werden. Zum Beispiel Fahrtkosten etc...
Mit freundlichen Grüßen,
Sabbl
Von der Theorie deiner Berechnungen ist die zweite Variante richtig, da nur das Einkommen berücksichtigt wird, welches das Kind ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält, also erst das ab September 2011.
Ab 2011 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.000 €, dies wurde vom Bundestag im Juni dieses Jahres beschlossen.
Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass die Freigrenze bei Euch für 2011 bei 2.668 € liegt. Nur ein Euro darüber, und das ganze Kindergeld für September bis Dezember sind weg![]()
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