Hallo zusammen,
arbeite gerade Fieberhaft daran, möglicherweise noch nachträglich für das Jahr 2009 Kindergeld zu beantragen, jedoch komme ich mit den Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung 2009 nicht so ganz zurecht. Habe mich bereits schlau gemacht, dass man vom Bruttoarbeitslohn noch die Sozialversicherungsbeiträge abziehen kann:
Diesbezüglich irritieren mich vor allem folgende Ziffern:
______
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV und an berufsst. Vers.einrichtungen = 530€
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne 23, 24) = 550€
______
Welchen der beiden Beträge kann ich denn nun vom Brutto abziehen, oder kann ich womöglich sogar beide zusammenrechnen und anschließend über 1080€ abziehen??
Brauche dringend hilfe!
MfG
Lesezeichen