Hallo!
Meine Tochter, 24, Studentin, Alleinerziehend (Kind 5 Jahre) bekommt kein Kindergeld weil Einkommensgrenze um ca. 150 EUR überschritten. Wobei zum Einkommen wurden Leistungen für das Kind mitangerechnet. Aber im Grunde ist es Einkommen des Kindes und wird für das Kind ausgegeben. Sie selbst lebt vom BAföG. Wie kann sie es der Familienkasse klar machen?
Um was für Einkommen geht es hier? Welche Leistungen bekommt das Kindeskind (außer Kindergeld)?
aus der Dienstanweisung der Familienkassen: Hat ein Kind eigene Kinder, so ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge die daraus entstehende Belastung durch den Unterhalt für diese Kinder zu berücksichtigen. Als Bedarf für ein im Haushalt des Kindes lebendes Kindeskind ist das monatliche Existenzminimum entsprechend § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG i. H. v. 584 Euro zugrunde zu legen. Hiervon ist das für das Kindeskind zustehende Kindergeld abzuziehen. I. d. R. ist der andere Elternteil des Kindeskindes ebenfalls unterhaltspflichtig, so dass nur der hälftige Betrag (200 Euro monatlich) zu berücksichtigen ist.
Danke für Ihre schnelle Antwort! Das "Kindeskind" bekommt monatlich 133 EUR Unterhaltsvorschuss. Daraus ergibt sich zusammen mit seinem Kindergeld eine Summe von 3804 EUR im Jahr. Aus dem BAföG meiner Tochter ergibt sich im Jahr 4476 EUR; Alles zusammen: 8280 EUR, also 276 zu viel (doch mehr als ich dachte...). Was nun?
Wenn die Familienkasse die Unterhaltsaufwendungen für das Kindeskind abzieht, ist dein Tochter unter dem Grenzbetrag.
Was genau hat euch die Familienkasse geschrieben?
Hab ihr einen Aufhebungsbescheid? Dagegen müsste ihr Einspruch einlegen.
Die Begründung im Aufhebungsbescheid lautet: "Das Einkommen überschreitet die maßgebliche Kindergeldgrenze 2010".
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