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Thema: Auskunftspflichten des erwachsenen Kindes

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Auskunftspflichten des erwachsenen Kindes

    Hallo liebe Community,

    es dreht sich hier um folgenden Fall: Ich, Sohn des Antragsstellers auf Kindergeld, welcher Vater zweier Söhne ist, mir und meines jüngeren, kindergeldberechtigten Buders, bin 26 jahre alt. Ich wurde Mitte 1984 geboren und habe 9 Monate Wehrdienst geleistet und studiere aktuell. Ich bin nicht behindert oder sonstwie erkrankt und habe weiterhin eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sofern ich die rechtlichen Rahmenbedingungen verstanden habe, besteht für mich kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Dennoch wird von mir auf Basis des §68EStG eine mehrseite Auskunft über meine Einkommensverhältnisse und Bezüge eingefordert, die gleichzeitig mit der Weitergabe dieser Daten an Dritte, d.h. den Antragssteller, einhergeht.

    Mir missfällt ehrlich gesagt der Gedanke der Mitwirkungspflicht enorm, weil ich hier kein Ende erkennen kann. So kann ich möglicherweise Mitte 30 noch erwarten, von der Familienkasse zur Abgabe von Auskünften aufgefordert zu werden.

    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit den Menschen von der Kasse die Auskunft zu verweigern oder sich darauf zu berufen, dass ich als definitiv nicht Kindergeldberechtigter bitte meine Ruhe vor dem Papierkram haben möchte?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Wenn ich richtig gerechnet habe, hattest du 2010 noch Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse will vermutlich Auskunft für 2010. Wo ist das Problem?

    Zitat Zitat von 'sup Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Möglichkeit den Menschen von der Kasse die Auskunft zu verweigern oder sich darauf zu berufen, dass ich als definitiv nicht Kindergeldberechtigter bitte meine Ruhe vor dem Papierkram haben möchte?
    Dann musst du damit rechnen, dass die Familienkasse das Kindergeld für 2010 von deinem Vater zurückfordert.

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