Hallo Community,
ich würde mich freuen, wenn ich zu folgendem Fall eine Auskunft bekommen könnte.
Sachverhalt:
Sohn wird im Laufe diesen Jahres 25 (Jg. 86), weder Wehr- noch Zivildienst, Studienbeginn WS 05/06, Studienende voraussichtl. März 2012
Die Übergangsregelung für die Jahrgänge '81, '82 und '83 greifen also nicht.
Uns ist jetzt zu Ohren gekommen, dass unter der Voraussetzung dass das Studium vor dem WS 06/07 begonnen wurde, ebenfalls KiGe-Anspruch bis zum 27. Lebensjahr besteht (längsten jedoch bis zur Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses).
Kann mir dies hier jemand entweder bestätigen (am liebsten mit einer offiziellen Quellenangabe) oder aber diese o.g. Aussage als unwahr einstufen.
Vorab vielen Dank
Jürgen
Nach meiner Kenntnis gilt die Regelung über den Studienbeginn SS 2006 nur für die Beihilfe in BAWÜ nicht aber für das Kindergeld.
An diesem Gerücht ist nichts dran.
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