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Kindergeld bei Aup***
Moin
Unsere Tochter geht dieses Jahr 2011 nach dem Abbi für ein Jahr als Aup*** nach Neuseeland um ihre Sprachkenntnisse aufzubessern. Danach will Sie Lehramt studieren. Bekommen wir für diese Zeit Kindergeld für Sie und wenn ja muss dafür etwas gesondert beantragt werden. Sprachkurse sind eigentlich nicht vorgesehen, weil dafür wohl keine zeit bleibt.
Kann uns dazu jeman infos geben. Danke schonmal im Vorraus. Wilfried
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Ohne Sprachunterricht besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
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