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Thema: 4 Monate Übergangszeit verstrichen->jetzt Rückzahlung?

  1. #1
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    Ausrufezeichen 4 Monate Übergangszeit verstrichen->jetzt Rückzahlung?

    Hallo meine geehrten Leidensgenossen...

    folgendes Problem:

    Im Juli 2010 bekam ich mein Abitur. Das Kindergeldamt hat trotzdem fleißig weiterüberwiesen und das hat mich natürlich nicht weiter gestört.
    Im November kam dann plötzlich der Brief und die Information über die Einstellung der Zahlung (weil dann die Frist dieser 4 Monate abgelaufen war).

    In diesen genannten Monaten habe ich mich weder für Ausbildung oder Studienplatz beworben, noch habe ich mich Arbeitslos oder Ausbildungssuchend gemeldet.

    Diesen Dezember habe ich mich nun an einer Uni beworben (zum Sommersemester), Ablehnung bzw. Zulassung habe ich noch nicht erhalten.

    Meine Frage dabei ist: gelten die 4 Monate (August bis November) als Überbrückungszeit wenn ich mich erst nach eben diesen 4 Monaten bewerbe?

    oder muss ich jetzt alles zurückzahlen?
    Ich hoffe dass mir jemand von euch helfen kann, ich bin ja wahrscheinlich nicht die einzige in dieser Situation?

    Was kann ich jetzt tun?

    Ich bitte dringlichst um eine schnelle Antwort, vielen Dank im Vorraus.

    P.S: Falls das von Relevanz ist: ich bin 20 jahre alt!

    Lg.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von blabla Beitrag anzeigen
    Meine Frage dabei ist: gelten die 4 Monate (August bis November) als Überbrückungszeit wenn ich mich erst nach eben diesen 4 Monaten bewerbe?
    Du wirst wohl mit einer Rückforderung für August bis November rechnen müssen, da keine Übergangszeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG vorliegt.

    Ab Dezember dürfte wieder Anspruch auf Kindergeld bestehen.

    Zitat Zitat von blabla Beitrag anzeigen
    Was kann ich jetzt tun?
    Rückwirkend kannst du da nichts mehr machen.

    Außer du beginnst noch im Dezember
    - eine Ausbildung oder
    - den Grundwehr- oder Zivildienst oder
    - ein FSJ/FÖJ.

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