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Thema: Komplizierter Fall

  1. #1
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    Standard Komplizierter Fall

    Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden?

    Kindergeldzahlung wurde ohne Angabe von Gründen und ohne Bescheid im Mai eingestellt.

    Es geht um meine

    22 jährige Tochter
    sie befindet sich in der Berufsausbildung
    hat eine 2jährige Tochter
    lebt mit dem Kindsvater in einer gemeinsamen Wohnung ausserhalb des Familienwohnsitzes
    Ihre Ausbildungsvergütung abzgl. Werbunskosten, zzgl. Berufsausbildungsbeihilfe 100 €/Monat + Unterhalt von mir 60 €/Monat übersteigt nicht die Höchstgrenze, sondern liegt bei ca 7000 €/Jahr
    Kindsvater, hat nur geringes Einkommen, Verletztengeld, Arbeitslosengeld I + II (Arbeitsunfall vor 1 Jahr-hat seinen linken Arm verloren)
    Hat meine Tochter für sich selber Anspruch auf kindergeld?

    Was sagt der § 1615l BGB aus????

    Hoffe auf Antwort
    Danke

  2. #2
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    Zitat Zitat von s.sko1983 Beitrag anzeigen
    Kindergeldzahlung wurde ohne Angabe von Gründen und ohne Bescheid im Mai eingestellt.
    Was war im Vorfeld an Schriftverkehr?
    Was habt ihr seitdem unternommen? Was sagt die Familienkasse?

    Woher, wenn nicht von der Familienkasse, habt ihr den § 1615l BGB?

  3. #3
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    § 1615 BGB nur vom lesen in BKGG.

    Bislang kein weiterer Schriftverkehr. Januar Schulbescheinigung eingereicht, darauf folgte Bewilligung bis Juli 2012.
    Mein Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich (Wege-Zweck-Verband)-somit Familíenkasse, nur weiß die Dame von Personalbüro nicht, wie sie den Fall handhaben soll. Sie ist überfordert. Nun suche ich hier Rat.

  4. #4
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    Du hast eine private Nachricht.

  5. #5
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    Danke.
    Das heißt nun kein Kindergeld?

  6. #6
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    Zitat Zitat von s.sko1983 Beitrag anzeigen
    Danke.
    Das heißt nun kein Kindergeld?
    In dem per PN geschickten Link waren ja Beispielrechnungen, anhand derer du vermutlich gerechnet hast.
    Normalerweise hätte ich aufgrund des ALG IIs von Vater und Kind vermutet, dass Anspruch besteht, aber wenn du was anderes ausgerechnet hast ...

    Auf jeden Fall solltest du jetzt auf eine Entscheidung bei deiner Familienkasse drängen, notfalls durch den Vorgesetzten.

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