Folgende Frage: Meine Tochter ist 23 Jahre noch ohne Ausbildung, aber auf suche.
Hat jetzt geheiratet, vor einem Monat, und ist schwanger im 4. Monat.
Möchte nach der Schwangerschaft noch eine Ausbildung durchführen.
Der Ehemann ist berufstätig und verdient etwas über den Satz.
Bekommt meine Tochter weiterhin Kindergeld, oder muss es abgemeldet werden.
Ich habe auch irgendwo gelesen, dass es wenigstens eine Übergangsregelung geben würde.
Was stimmt????
Ab dem Zeitpunkt der Heirat wird das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt. Es gibt keine Übergangsregelung.
Allerdings werden die Unterhaltsaufwendungen für das Baby mit eingerechnet. Wenn du die genaue Rechnung benötigst, such mal die DA-FamEStG.
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