Hallo im Sommer diesen Jahres machte ich meinen Bachelor. ich möchte auch noch meinen Master machen doch bin ich mir noch nicht sicher in welchem Bereich, deshalb mache ich derzeit ein 1/2 jähriges Parktikum um mich zu orientieren. Ich erhalte monatlich 400 Euro für dieses Praktikum, dieses Geld reicht natürlich nicht für die Miete für das Zimmmer welches ich anmieten musste usw. Erhalte ich in dieser Zeit weiterhin Kindergeld?
Das Praktikum machst du ja weiterhin als "Berufsausbildung" bzw. um dich hierfür zu orientieren oder deine Kenntnisse darin zu vertiefen. Daher wird das Praktikum auch als Berufsausbildung beim Kinderged anerkannt und du erhältst auch weiterhin Kindergeld.
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