Hallo ich habe folgende Frage:
Wenn ein Kind über 18 Jahre alt ist, sich in Ausbildung befindet und Unterhalt von den Eltern erhält, reicht dann bei Auszug des Kindes, dass es sich als Zweitwohnsitz bei den Eltern anmeldet um weiterhin das KG an die Eltern zahlen zu lassen?
Bitte keine Antworten, dass es sich das Kindergeld auf sich umleiten lassen kann ohne Zweitwohnsitz.
Es geht hier um die Weiterzahlung des KG über den Arbeitgeber an die Eltern bei einem Auszubildenen der als Zweitwohnsitz bei den Eltern angemeldet ist und laufenden Unterhalt der Eltern erhält.
Androme
Die Familienkasse interessiert sich nicht dafür, wo du mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet bist. Sie interessiert sich nur für den tatsächlichen Aufenthaltsort.
So eine Antwort wäre auch nicht korrekt. Für die Abzweigung ist einzig und allein entscheidend, ob die Eltern Unterhalt zahlen. Da du Unterhalt bekommst, kannst du nicht abzweigen. Auch dann nicht, wenn du dich bei deinen Eltern komplett abmeldest.
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