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Thema: Abbruch Ausbildung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Abbruch Ausbildung

    Hallo zusammen,
    meine Tochter ist knapp 20 und hat vor kurzem eine Ausbildung angefangen, die sie aber aufgrund der für sie nicht tragbaren Situation abbrechen möchte.
    Jetzt steht fest, dass sie im Sommersemester 2011 mit dem Studium anfängt. Eigentlich war geplant, dass sie vorher eine komplette Ausbildung macht.
    Um die Zeit dazwischen zu überbrücken, hätte sie die Möglichkeit, zu arbeiten, mit einem Bruttolohn um die 700 € im Monat.
    Jetzt meine Frage:
    Ist es besser, wenn sie einen 400-€-Job daraus macht oder spielt das keine Rolle?
    Genügt es, dem Arbeitsamt mitzuteilen, dass sie studieren wird?
    Eigentlich war ich der Meinung, dass man nur Kindergeld bekommt, wenn das Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, nicht in dem Sinn ein Gehalt, dass sie jetzt bekommen würde.
    Ich danke für eure Hilfe,
    viele Grüße,
    Carina

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Carina N. Beitrag anzeigen
    Um die Zeit dazwischen zu überbrücken, hätte sie die Möglichkeit, zu arbeiten, mit einem Bruttolohn um die 700 € im Monat.
    Ist es besser, wenn sie einen 400-€-Job daraus macht
    Sie darf den Grenzbetrag von 8.004 € im Kalenderjahr nicht überschreiten.

    Zitat Zitat von Carina N. Beitrag anzeigen
    Genügt es, dem Arbeitsamt mitzuteilen, dass sie studieren wird?
    Wenn Arbeitsamt = Familienkasse, dann ja. Der Erklärung muss dann aber auch eine tatsächliche Studienaufannahme erfolgen, sonst kann das Kindergeld auch zurückgefordert werden.

    Zitat Zitat von Carina N. Beitrag anzeigen
    Eigentlich war ich der Meinung, dass man nur Kindergeld bekommt, wenn das Kind eine Ausbildungsvergütung erhält
    Dann hätte ja kein Schüler und kein Student Anspruch auf Kindergeld

    Die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld findest du in § 32 Abs. 4 EStG.

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