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Thema: Kindergeld für sich selbst beantragen?

  1. #1
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    Frage Kindergeld für sich selbst beantragen?

    Hallo =)
    Ich bin seit heute wieder Schülerin und da ich unter 24/25 (???) bin bekäme ich ja somit auch eigentlich wieder Kindergeld.
    Das Problem ist hier für mich die Antragstellung.
    Damals hatte meine Mutter immer das KiGeld beantragt, dann zog ich aus und stellte einen Antrag auf Abzweigung. Dieser wurde bewilligt und ich bekam fortan die Zahlung auf mein Konto.

    Jetzt wollte ich gleich selber den Antrag stellen, jedoch finde ich nur Antragsformulare, die von den Eltern auszufüllen sind. Muss ich jetzt etwa schon wieder alles so umständlich machen => Mutter stellt Antrag, ich stelle Antrag auf Abzweigung... Das muss doch einfacher zu regeln sein =/?
    Kann mir da jemand Näheres zu sagen?

  2. #2
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    Ja, es geht nur kompliziert.
    Einen eigenen Kindergeldanspruch haben Kinder nur, wenn sie Vollwaisen sind oder der Aufenthalt der Eltern nicht bekannt ist.
    Gruß
    Barolo

  3. #3
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    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Muss ich jetzt etwa schon wieder alles so umständlich machen => Mutter stellt Antrag, ich stelle Antrag auf Abzweigung... Das muss doch einfacher zu regeln sein =/?
    Es geht sogar noch komplizierter. Wenn dein Vater noch lebt, muss er den Antrag mit unterschreiben.

    Außerdem besteht der Kindergeldanspruch dem Grunde nach nicht erst ab heute, sondern ab dem Zeitpunkt wo du dich für die Ausbildung beworben/angemeldet hast. Ab diesem Zeitpunkt zählt auch dein Einkommen.

  4. #4
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    Meine Mum hat das alleinige Sorgerecht, nach meinem Vater wurde auch nie gefragt beim Antrag.
    Außerdem besteht der Kindergeldanspruch dem Grunde nach nicht erst ab heute, sondern ab dem Zeitpunkt wo du dich für die Ausbildung beworben/angemeldet hast. Ab diesem Zeitpunkt zählt auch dein Einkommen.
    Was? Auch bei einem normalen Schulbesuch? Angemeldet hab ich mich bei dem Kolleg schon im Februar und die Zusage bekam ich einige Tage später. Ich hatte den Schulplatz schon fest.

    Mir wurde das so erklärt dass ich erst ab Schulbeginn wieder Kindergeld bekomme, da ich über 18 und zu dem Zeitpunkt ja noch keine Schülerin war. Das wär ja zu schön um wahr zu sein wenn ich eine Rückzahlung bekommen könnte aber ich glaubs fast nicht^^ Hab ich jedenfalls noch nie gehört...

  5. #5
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    Ist ein Witz oder? Ich hab gerade das hier gefunden:
    Die Familienkasse benötigt zur einer im Moment noch nicht möglichen Ausbildung eine Erklärung des Kindes, dass es diese Ausbildung beginnen will. Ein Internetlink zur Ausbildungsstätte und deren Aufnahmeterminen ist für die Familienkasse ein ausreichender Beleg. So bald vorhanden, wird der Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung benötigt.
    Quelle: Klicktipps - Kindergeld - Teil 1

    Und von dem Zeitpunkt an kann man das Kindergeld bekommen? Theo, danke erstmal aber hast du da vielleicht noch eine Quelle für mich die ich der Familienkasse zeigen könnte? Danke

  6. #6
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    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Meine Mum hat das alleinige Sorgerecht, nach meinem Vater wurde auch nie gefragt beim Antrag.
    Du bist sicher volljährig, also hast du das Sorgerecht für dich selbst. Wenn du bei den bisherigen Anträgen noch im Haushalt deiner Mutter gelebt hast, spielte dein Vater tatsächlich keine Rolle. Jetzt lebst du nicht mehr mit einem Elternteil in einem Haushalt und da wird er relevant. Lies mal § 64 Abs. 2 und 3 EStG.
    Ist sein Aufenthaltsort nicht bekannt oder er unterschreibt nicht, kann es sogar passieren, dass die Familienkasse dich zum Familiengericht schickt. Dann müssen die entscheiden, welcher Elternteil die vorrangige Kindergeldberechtigung erhält.

    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Was? Auch bei einem normalen Schulbesuch? Angemeldet hab ich mich bei dem Kolleg schon im Februar und die Zusage bekam ich einige Tage später.
    Ja, völlig egal welche Ausbildung.
    http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...5_04_07_08.pdf

    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Mir wurde das so erklärt dass ich erst ab Schulbeginn wieder Kindergeld bekomme, da ich über 18 und zu dem Zeitpunkt ja noch keine Schülerin war.
    Wer hat das erzählt?

    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Das wär ja zu schön um wahr zu sein wenn ich eine Rückzahlung bekommen könnte aber ich glaubs fast nicht^^
    Das wäre eine Nachzahlung. Bei Rückzahlung will die Familienkasse was von dir

    Wärst du denn ab Februar unter dem anteiligen Grenzbetrag von 7.337 € (11/12 von 8.004 €)? Auch inkl. BAföG?

  7. #7
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    § 64 Abs. 2 und 3 EStG
    Okay, mmh, also zu meinem Vater hat keiner mehr Kontakt, Aufenthaltsort ist aber bekannt...
    Wer hat das erzählt?
    Naja Der "nette", genervte Kerl von der Familienkasse.
    Das wäre eine Nachzahlung. Bei Rückzahlung will die Familienkasse was von dir
    Ups, ja natürlich^^
    [/QUOTE]Wärst du denn ab Februar unter dem anteiligen Grenzbetrag von 7.337 € (11/12 von 8.004 €)? Auch inkl. BAföG? [/QUOTE]
    Ich lag (und liege auch in Zukunft) unter dem Grenzbetrag...
    Bafög bekomme ich 389€. Davor hatte ich monatlich immer um die ~300€

  8. #8
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    Zitat Zitat von Shara Beitrag anzeigen
    Ich lag (und liege auch in Zukunft) unter dem Grenzbetrag...
    Bafög bekomme ich 389€. Davor hatte ich monatlich immer um die ~300€
    Dann solltest du mal prüfen, ob schon vor Februar 2010 Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 EStG bestand. Die Familienkasse kann, bei vorliegen der Voraussetzungen, bis zu vier Jahre rückwirkend zahlen.

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