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Thema: Bitte um Hilfe wegen Kindergeld Anspruch...

  1. #1
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    Standard Bitte um Hilfe wegen Kindergeld Anspruch...

    hallo ,
    ich bin total verzweifelt kann mir bitte jemand helfen, meine Mama hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, man soll meine Bezüge auflisten.... waaaa
    jetzt hab ich ausgerechnet dass im Jahr 2009 meine Bezüge (Ausbildungsgehalt) so waren:

    Netto 8 Monate lang 510,56
    Netto 4 Monate lang 542,47

    dazu kommt noch dass ich Fahrgeld (Monatskarte für Fahrt zur Arbeit und Nachhause) von meiner Firma bekomme 131,20 im Monat, damit bin ich über dem Satz von 7680 --> bei 7828,76.

    Was soll ich denn jetzt tun? Ich habe mir für 450 € 2009 ein laptop gekauft, reicht das als Werbungskosten abzug oder???

    Gneua und dann wolte ich noch fragen wenn ich (22 Jahre alt) mich jetzt als arbeitssuchend melde, wird mein A´losengeld von ca 330 € mit dem Kindergeld das meine Mama bekommt verrechnet? (Ich bin in der Übergangsphase zwische Ausbildung und Studium)

    Bitte antwortet schnell...
    Dankeschön

  2. #2
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    Zitat Zitat von kalayado Beitrag anzeigen
    dazu kommt noch dass ich Fahrgeld (Monatskarte für Fahrt zur Arbeit und Nachhause) von meiner Firma bekomme 131,20 im Monat
    Fließen diese 131,20 € ins Steuerbrutto oder sind sie auf der elektronischen Steuerbescheinigung in einer gesonderten Spalte ausgewiesen?

    Zitat Zitat von kalayado Beitrag anzeigen
    dann wolte ich noch fragen wenn ich (22 Jahre alt) mich jetzt als arbeitssuchend melde, wird mein A´losengeld von ca 330 € mit dem Kindergeld das meine Mama bekommt verrechnet? (Ich bin in der Übergangsphase zwische Ausbildung und Studium)
    Kindergeld wird mit nichts verrechnet. Entweder ganz oder gar nicht.

  3. #3
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    die 131,20 sind gesondert ausgewiesen?macht das nen unterschied?

  4. #4
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    Zitat Zitat von kalayado Beitrag anzeigen
    die 131,20 sind gesondert ausgewiesen?macht das nen unterschied?
    Dann interessieren sie die Familienkasse nicht. Steuerfrei bzw pauschal versteuerter Fahrtkostenersatz wird nur berücksichtigt, wenn du Werbungskosten über dem Pauschbetrag geltend machst.

  5. #5
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    oh theo vielen dank, da bin ich ja jetzt auf der sicheren seite :-)

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