WEr kann hier helfen...
Uch mache gerade eine Ausbildung zur Rettungsassistentin.
(dies ist meine ZWEITE Berufsausbildung)
1.) Das 1 Jahr war im Ausbildungszentrum (staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Rettungsassistenten.(Schule) (ohne Azubivergütung) (1 Jahr lang schule, incl. Praktikum Punkt 2)
2)Während des 1. Jahres Schule hatte ich auch 2 x 4 Wochen Pflichtpraktikum im Krankenhaus. (in der Ausbildung vorgeschrieben) (ohne Vergütung)
3.) Nach dem schulischen Jahr und der 2 x4 Wochen Pflichtpraktikum musste ich ein Praktikum zum Rettungssanitäter machen. (6 Wochen lang) (ohne Vergütung)
4.) Als letztes hatte ich dann ein einjähriges Anerkennungspraktikum. (danach ist die Ausbildung beendet) (mit Azubivergütung)
Welche Fahrtkosten kann ich bei Punkt 1-4 angeben??
Wann ist der Hinweg und wann der Hin und Rückweg anzusetzen??
Kann ich für Punkt 3 (Praktikum im Krankenhaus) auch eine Verpflegungspauschale von 6 Euro je Tag absetzen?
Gibt es hier noch besondere Ausbildungskosten oder nennt sich das bei mir nur noch Werbungskosten aufgrund der zweiten Ausbildung??
Merci
Wenn du kein Einkommen hattest, wozu willst du dann Fahrtkosten ansetzen. Der Grenzbetrag beim Kindergeld dürfte doch nicht in Gefahr sein.
Upps, hatte ich übersehen.
1. Tu dir und der Familienkasse den gefallen und unterlasse eine Werbungskostenaufstellung für die Jahre, wo du nur die BU-Rente hattest. Du machst dir Arbeit und die Familienkasse wird es nichtmal lesen. Oder ist die BU-Rente über 7.680 €?
2. Der Grenzbetrag kann ja nur gegen Ende der Ausbildung in Gefahr sein.
Kalenderjahr
1. Halbjahr schulische Ausbildung
2. Halbjahr Beginn Anerkennungsjahr
Fahrten zur Schule -> einfache Entfernung = besondere Ausbildungskosten
Fahrten zum Anerkennungspraktikum -> einfache Entfernung = Werbungskosten
Verpflegungsmehraufwendungen kannst du in beiden Fällen nicht ansetzen.
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