Hallo !
Nachdem mein Sohn (20) unmittelbar nach dem Abitur seinen Zivildienst abgeleistet hat (Ende 31.03.10) wollte ich mich heute mal der Neubeantragung des Kindergeldes widmen....um festzustellen, dass für eine Übergangszeit zwischen Zivildienst und Ausbildung nur maximal 4 Monate gezahlt wird (Beginn des dualen Studiums ist im Oktober).
Der junge Mann weilt derzeit noch in Kanada und wollte danach (bis zum Beginn des Studiums) einen 400 € Job annehmen.
Kann/sollte er sich jetzt für die 2 Monate "Überhang" im August/September arbeitslos/arbeitssuchend melden? Geht das überhaupt? Und darf er dann trotzdem arbeiten?
Müsste ich - wenn das die Lösung wäre - im August einen neuen Antrag stellen?
Fragen über Fragen....und nun hoffe ich auf Antworten...vielen Dank schon mal!
Es gibt keinen "Überhang". Entweder ist die Zeit bis zur Ausbildung maximal 4 Monate oder die Übergangszeit greift nicht.
Dein Sohn hätte sich bereits im April ausbildungs- oder arbeitsplatzsuchend melden müssen. Jetzt wirds mit dem Kindergeld ab April sehr schwierig.
Hat er schon eine Studienplatzzusage für Oktober?
Hat er sich schon um einen Studienplatz beworben?
Klingt nicht gut....und die Antwort auf beide Fragen lautet ja.
Heißt das denn, du siehst sogar die vier Monate als fraglich an? ..ich meinte, gelesen zu haben, dass, auch wenn die Übergangszeit länger ist, wenigstens die vier Monate gezahlt werden.
Liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo, Theo,
vielen Dank erst mal!!!
...aber, wie so oft, ergeben sich aus einer Antwort weitere Fragen:
Reicht es aus, wenn die Ausbildungsplatzsuche über entsprechende Bewerbungen dokumentiert ist (er ist ja nirgendwo als suchend gemeldet gewesen) und - da er ja schon seit einiger Zeit eine Zusage hat (ungefähr seit 6 Wochen).....wie verhält es sich jetzt - soll er sich nach seiner Rückkehr für die Zeit vom 01.07. - 30.09. arbeitsssuchend melden oder ist das nicht erforderlich?
Liebe Grüße
Gisi
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