+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Übergang Zivi / Studium

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.06.2010
    Beiträge
    3

    Standard Übergang Zivi / Studium

    Hallo !

    Nachdem mein Sohn (20) unmittelbar nach dem Abitur seinen Zivildienst abgeleistet hat (Ende 31.03.10) wollte ich mich heute mal der Neubeantragung des Kindergeldes widmen....um festzustellen, dass für eine Übergangszeit zwischen Zivildienst und Ausbildung nur maximal 4 Monate gezahlt wird (Beginn des dualen Studiums ist im Oktober).

    Der junge Mann weilt derzeit noch in Kanada und wollte danach (bis zum Beginn des Studiums) einen 400 € Job annehmen.

    Kann/sollte er sich jetzt für die 2 Monate "Überhang" im August/September arbeitslos/arbeitssuchend melden? Geht das überhaupt? Und darf er dann trotzdem arbeiten?

    Müsste ich - wenn das die Lösung wäre - im August einen neuen Antrag stellen?

    Fragen über Fragen....und nun hoffe ich auf Antworten...vielen Dank schon mal!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Es gibt keinen "Überhang". Entweder ist die Zeit bis zur Ausbildung maximal 4 Monate oder die Übergangszeit greift nicht.
    Dein Sohn hätte sich bereits im April ausbildungs- oder arbeitsplatzsuchend melden müssen. Jetzt wirds mit dem Kindergeld ab April sehr schwierig.
    Hat er schon eine Studienplatzzusage für Oktober?
    Hat er sich schon um einen Studienplatz beworben?

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.06.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Klingt nicht gut....und die Antwort auf beide Fragen lautet ja.

    Heißt das denn, du siehst sogar die vier Monate als fraglich an? ..ich meinte, gelesen zu haben, dass, auch wenn die Übergangszeit länger ist, wenigstens die vier Monate gezahlt werden.

    Liebe Grüße und vielen Dank!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von gisi Beitrag anzeigen
    ich meinte, gelesen zu haben, dass, auch wenn die Übergangszeit länger ist, wenigstens die vier Monate gezahlt werden.
    Ein leider verbreiteter Irrglaube.

    Zitat Zitat von gisi Beitrag anzeigen
    die Antwort auf beide Fragen lautet ja.
    Dann kann er ab Bewerbungsdatum nach § 32 Abs. 4 Nr. 2c (ausbildungsuchend) berücksichtigt werden.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    11.06.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Hallo, Theo,

    vielen Dank erst mal!!!

    ...aber, wie so oft, ergeben sich aus einer Antwort weitere Fragen:

    Reicht es aus, wenn die Ausbildungsplatzsuche über entsprechende Bewerbungen dokumentiert ist (er ist ja nirgendwo als suchend gemeldet gewesen) und - da er ja schon seit einiger Zeit eine Zusage hat (ungefähr seit 6 Wochen).....wie verhält es sich jetzt - soll er sich nach seiner Rückkehr für die Zeit vom 01.07. - 30.09. arbeitsssuchend melden oder ist das nicht erforderlich?

    Liebe Grüße

    Gisi

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Rückforderung beim Übergang zum Master?
    Von Hanzan im Forum Bescheid und Rechtsbehelf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.01.2011, 16:22
  2. Übergang zum nächsten Semester
    Von Johanna223 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 01.10.2010, 16:49
  3. Kindergeld während Überbrückungszeit Zivi-Studium
    Von toniair im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.08.2009, 10:04
  4. Übergang vom AuslandsBAföG zum InlandsBAföG
    Von Robert im Forum Auslandsbafög - BAföG für Ausländer
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.12.2007, 13:48

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein