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Thema: Familienkasse stellt sich quer; Bitte um Hilfe!

  1. #1
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    Standard Familienkasse stellt sich quer; Bitte um Hilfe!

    Hallo,

    ich habe ein ziemliches Problem und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Ich versuche kurz und sachlich zu erklären. Leider hab ich auch nach mehrstündigem Suchen im Internet keine Antworten gefunden:

    Fakt:

    -Ich werde am 29.3. 21 Jahre alt und es geht um das Kindergeld für mich
    - Besuche seit dem 2.2. eine Abendrealschule
    - Habe mit meinem Vater zusammen Kindergeld für mich beantragt vom Okt. letzten Jahres an.
    - In der Zeit bis zum Schubeginn war ich arbeitslos und bekam Hartz4
    - Kindergeld wurde abgelehnt.
    - Einspruch eingelegt und alles mögliche an Dokumenten und Beweisen hingeschickt
    - Dem Einspruch wurde nun NICHT stattgegeben. Ich erfülle nicht die Voraussetzungen, da ich das 21. Lebensjahr beendet habe.

    Hallo?!! Ich werde diesen Monat erst 21 und habe somit auch dann erst das 21. Lebensjahr vollendet und beginne das 22. Bis zu meinem Geburtstag muss mir also dann doch Kindergeld zustehen und nach meinem Geburtstag sowieso, weil ich eine Abendschule besuche.
    Wenn man eine Abendschule besucht hat man ein Anrecht auf Kindergeld bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr oder nicht?

    Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll. Ich lebe zur Untermiete und brauche das Geld dringend. Ich werde momentan von meinen hoffentlich zukünftigen Schwiegereltern durchgefüttert ohne, dass sie was erhalten. Ich hab einfach keine Knete.
    Bafög ist beantragt.
    Wohngeldantrag hab ich hier liegen, aber das braucht noch, bis ich den ausgefüllt hab.

    Kann mir nun mal jemand erklären, welches Gesetz nun in meinem Falle greift. Das Kindergeldgesetz oder das Einkommenssteuergesetz, was ja beides das gleiche aussagt...?

    Oder doch die Dienstanweisung an die Familienkasse, die ganz klar besagt, dass ich ein Recht auf das Kindergeld habe?

    Auszug aus DA 63.3.2 in der Dienstanweisung für die Familienkassen Absatz 5, Satz 4-6:

    4Eine tatsächliche Unterrichts-bzw. Ausbildungszeit von zehn Wochenstunden kann regelmäßig als ausreichende Ausbildung anerkannt werden. 5Eine tatsächliche Unterrichts-bzw. Ausbildungszeit von weniger als zehn Wochenstunden kann nur dann als ausreichende Ausbildung anerkannt werden, wenn Umstände bestehen, nach denen der zusätzliche ausbildungsbezogene Zeitaufwand über das übliche Maß hinausgeht (z. B. besonders umfangreiche Vor-und Nacharbeit; neben die Unterrichtseinheiten treten zusätzliche ausbildungsfördernde Aktivitäten bzw. praktische Anwendung des Gelernten; nicht bereits – bei Sprach-/Au-pair-Aufenthalten – als solches das Leben in einer Gastfamilie, da es nicht außerhalb des Üblichen liegt) oder wenn die besondere Bedeutung der Maßnahme für das angestrebte Berufsziel dies rechtfertigt (z. B. Erwerb einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung, Prüfungsteilnahme, regelmäßige Leistungskontrollen, berufszielbezogene Üblichkeit der Durchführung einer solchen Maßnahme, Anforderungen und Empfehlungen einschlägiger Ausbildungs-und Studienordnungen oder der entsprechenden Fachbereiche, Ausbildungsmaßnahme dient der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss und das Kind strebt diesen Abschluss an).


    Wie ist das mit Abendschule und Kindergeld, wenn man 21 oder älter ist?
    Ich finde das alles sehr verwirrend.
    Ich muss mir wohl nen Anwalt nehmen und echt klagen.
    Naja, wenigstens kann der dann durch die Anwaltskosten von der Nachzahlung fürs Kindergeld bezahlt werden, wenn ich gewinn oder was?! -.-

    Bitte, helft mir.

    Die wissen, dass ich zur Schule gehe. Sie haben zwei verschiedene Schulbescheinigungen erhalten, eine allgemeine und eine speziell für die Familienkasse, idner drin steht, dass ich 21 Stunden in der Woche mit der Abendrealschule beschäftigt bin. Da müsste der Familienkasse doch reichen oder nicht?


    Gruß Cioco

  2. #2
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    Zitier bitte mal den Ablehnungstext (auch aus dem Einspruch, nur das wesentliche - Einspruchsentscheidungen sind mitunter lang) der Familienkasse.
    Für welchen Zeitraum wurde abgelehnt?

    Wann hast du dich erstmals an der Abendschule angemeldet? Wieviel ALG I/ALG II hast du erhalten? Hattest du nebenbei weiteres Einkommen?

  3. #3
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    Hallo,
    es heißt in dem Schreiben:

    "..., ab Oktober 2009 abgelehnt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die besonderen Anspruchsvoraussetzungen zur Berücksichtigung volljähriger Kinder nicht vorliegen, bzw. nicht nachgewiesen wurden."

    Das wurde 100% alles nachgewiesen von uns.

    Dann zitieren sie noch das Einkommenssteuergesetz zum Thema Kindergeld ab 18. das lass ich hier mal aus, ist ellenlang und gegebenenfalls kann ich euch da nen Link geben.

    Außerdem steht da noch:

    "Im Streitfall lagen die o.g. Berücksichtigungsvoraussetzungen ab September 2009 nicht vor, bzw. wurden nicht nachgewiesen."

    Das stimmt nicht. Die Familienkasse hat schonmal so getan, als hätten sie Unterlagen von mir NIE erhalten...

    Dann steht da noch und damit stellen die sich selbst ein Bein:

    "Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 EStG werden Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt, die als arbeitssuchende in einer inländischen Agentur für Arbeit gemeldet sind. Dieser Anforderung genügt auch die Medung bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft,Kommune). ...."


    "Im vorliegenden Fall hat das Kind sein 21. Lebensjahr bereits vollendet. Wegen Überschreitung der Altersgrenze war daher eine Berücksichtigung als arbeitsloses/arbeitssuchendes Kind im Sinne von §32 Abs. 4 Nr. 1 EStG über das 21. Lebensjahr erlabt hätten, lagen nicht vor."

    Ich bin 20. Ich beende mein 21. Lebensjahr erst am 29.03.10
    Das sind vollkommen falsche Tatsachen.

    Desweiteren behaupten sie, dass die Berücksichtigung für ein Kind in Ausbildung nicht möglich ist, da die vom 11.2.10 angeforderten Nachweise nie vorlagen.

    Das ist nicht wahr! Ich hab alles geschickt. Ich habe die 2 Schulbescheinigungen geschickt und sogar meine Bewerbung aus der Schulakte geholt und hingeschickt. Die haben alles Kontoauszüge mit Hartz4 vom August 09 an. Die haben 2 mal ein Schreiben von der Kreisagentur für Arbeit bekommen, in dem steht dass ich abreitssuchend gemeldet war! Das haben sie selbst in dem Einspruch noch erwähnt!

    Ich schnall das nicht. So eine Schlamperei, echt. Hier das, was sie dazu schrieben:

    "Ausweislich einer schriftlichen Bestätigung wurde das Kind dort als arbeitssuchend geführt. Wie bereits zuvor dargestellt, reicht dies für die kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht aus."


    Da stützen sie sich wieder auf die Annahme, ich sei schon 21.
    Das ist doch Betrug oder nicht....Ich muss ernsthaft klagen oder? Die haben nen Haufen Fehler gemacht.

    Mein Alter falsch berücksichtigt, denn bin jetzt noch 20 un war es letzten Sept. auch noch.
    Und sie haben anscheinend wieder Unterlagen verschlammt.
    Ich versteh das nicht... Machen die das mit Absicht?
    Ich bin vollkommen aufgebracht.

    Ich wollte Montag erstmal bei der Familienkasse anrufen und sie auf ihre Fehler aufmerksam machen. Die stützen sich ja echt fast nur auf das Alter.

    Mein Vater schaltet wohl auch seine Anwältin ein und ich muss auch schauen, ob ich nen Anwalt kriege vllt...

    Naja, danke, dass du mir helfen magst. Ich weiß momentan nicht weiter, wenn ich nicht bald Bafög krieg, dann siehts schlimm aus.

    Gruß Cio

  4. #4
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    Standard

    Scheint als könnten hier weder der Sachbearbeiter noch der Einspruchsbearbeiter rechnen.
    Ich kann mir das nur so erklären, dass du in deren Programm aus irgendeinem Grund älter bist und sich keiner die Mühe gemacht hat, da mal genauer hinzuschauen. Habt ihr in der Einspruchsbegründung explizit auf dein Alter hingewiesen?

    Zitat Zitat von cioco Beitrag anzeigen
    Ich muss ernsthaft klagen oder? Die haben nen Haufen Fehler gemacht.
    Vorallem um die Frist nicht zu verpassen, müsst ihr Klage einreichen. Gleichzeitig solltet ihr der Familienkasse ein Schreiben schicken in dem ihr die Klage schonmal ankündigt und nochmal die Fehler (dein Alter!-vielleicht hilft ein Kopie deiner Geburtsurkunde) darlegt.

    Bis zum Prozesstermin könnte die Familienkasse einlenken und das Kindergeld bewilligen.
    Stellt sie sich stur, wird der Richter was zum lachen haben

    Ist eure Familienkasse die Agentur für Arbeit? Wenn ja, bringt anrufen gar nichts, da ein Call-Center vorgeschaltet ist. Zumal die Kinder oder Ehepartner des Berechtigten, wegen dem Steuergeheimnis meist keine Auskunft erhalten.

    Zitat Zitat von cioco Beitrag anzeigen
    Mein Vater schaltet wohl auch seine Anwältin ein und ich muss auch schauen, ob ich nen Anwalt kriege vllt...
    Dein Vater ist der Kindergeldberechtigte, er muss klagen. Du brauchst keinen eigenen Anwalt, das ist rausgeschmissenes Geld.
    Vorallem, muss die Familienkasse, wenn ihr Recht bekommt (wovon ich ausgehe), den Anwalt deines Vater zahlen. Zwei Anwälte wird sie aber keinesfalls zahlen.

    BAföG: BAföG 2008: § 51 Zahlweise (Absatz 2)

  5. #5
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    Hey du,

    erstmal ein großes Dankeschön für deine schnelle Antwort. Das beruhigt mich jetzt ein wenig.

    Also das lustige war, in der ersten Ablehnung war nicht die Rede vom Alter. In der ersten Ablehnung hieß es " Nach den Daten der für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stelle wird das Kind dort nicht, bzw. nicht mehr als arbeitssuchendes Kind geführt."

    Daraufhin haben sie NOCHMAL von der Kreisagentur für Beschäftigung ein Schreiben bekommen. Als sie damit dann keinen Grund mehr hatten, mir kein Kindergeld zu zahlen, bzw. meinem Vater, fingen sie nun mit dem Alter an.


    Dass sie mich für zu alt eingestuft hatten, haben wir erst mit der Entscheidung des Einspruchsverfahrens erfahren.
    Wir können das also jetzt erst dementieren.

    "Die Frist zur Erhebung einer Klage beträgt einen Monat. ..."

    Das kriegen wir hin. Leider muss mein Vater nun erstmal fü ein paar Wochen weg. Jedoch wird er sich Montag drum kümmern noch.
    Problematisch ist es halt, dass ich 600km von der zuständigen Familienkasse und meinem Vater weg wohne. Ich kann da leider nicht mal eben hin und mich drum kümmern, solang er weg ist, da ich ja auch zur Schule muss und das Finanzielle es nicht zulässt. Das ist bei ihm leider eine gesundheitliche Geschichte und lässt sich nicht eben mal um nen Monat verschieben. Macht die Sache nicht einfacher leider, aber das kriegen wir schon hin.

    Das mit der Geburtsurkunde ist so eine Sache. Die wurde verloren bevor ich aus meinem Elternhaus auszog. Das Stammbuch soll auch keiner haben angeblich. Ich muss mich da mal mit den Ämtern zusammensetzen.

    Also dass die Familienkasse die Anwältin meines Vaters bezahlen muss, wäre natürlich klasse. So hat mein Vater nicht auch noch zusätzliche Kosten.

    Unsere Familienkasse ist die Familienkasse Bad Oldesloe. Ich meine schon unter der Leitung der Agentur für Arbeit. Jedoch habe ich da schon öfters angerufen und auch Antworten auf meine Fragen bekommen.
    Das mit der schriftlichen Anündigung der Klage auf Grund der Bearbeitungsfehler ist eine gute Idee. Ich bespreche das natürlich alles mit meinem Vater. Das muss ja alles von ihm ausgehen.


    Aber um nochmal auf deine anderen Fragen zurückzukommen.
    Ich habe mich bei der schule im November letzten Jahres beworben, wurde angenommen im Dezember und Schulanfang war am 2.2.10.

    ALG II habe ich in Höhe von 312,90 Euro komplett erhalten, wovon ich noch 100 Euro Miete abdrücken musste. Ist aber ne andere Geschichte. Die Behörden stellen sich alle gerne stur bei mir. Hab wohl irgendwie so eine Anziehungskraft für Nichtskönner-Sachbearbeiter.

    Seit ich zur Schule gehe, bekomme ich natürlich garnichts mehr, bis BAföG durch ist. Ich hatte gehofft, das Kindergeld hilft mir etwas beim Überbrücken.

    Naja, ich dank dir jedenfalls echt für die Hilfe. Ich hab mich schon gefragt, ob ich komplett verrückt bin. o.o

    Gruß Cio

  6. #6
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    Hallo Leute,

    ich weiß nicht, was ich machen soll. Unsere Anwältin, bzw. die meines Vaters hat das angeblich gebprüft und die Familienkasse sei im Recht, mir stünde nichts zu. Findet man irgendwo einen Anwalt, der das nochmal prüft, ohne Geld dafür zu sehen oder gibt es Anlaufstellen, wo man sich Hilfe holen kann?

    LG Cio

  7. #7
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    Das ist doch jetzt nicht wahr

    Kann die Anwältin auch nicht rechnen?

    Ihr könntet auch ohne Anwalt klagen.

    Aber langsam, kommt mir die ganze Sache spanisch vor. Du bist doch am 29.03.1989 geboren?

  8. #8
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    Hey du,

    Richtig, ich bin am 29.03.1989 geboren. Die Anwältin ist keine Fachanwältin für Sozialrecht und scheint wohl weniger Ahnung zu haben als ich und das ist für ne Anwältin ziemlich schlecht.
    Mein Vater geht morgen ins Krankenhaus und nun ist der Zug abgefahren, da er keine Klage einreichen kann.
    Einzige Sache, die wir noch versuchen ist, dass er mir eine Vollmacht zu der Sache ausstellt und ich werde klagen. Ob mit oder ohne Anwalt.
    Ich frage mich nur, ob so eine Vollmacht rechtens ist...

    LG Cio

  9. #9
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    Warum schreibt er die Klage nicht selbst und schickt sie per Post ans Gericht.
    Mit Vollmachten kenne ich mich auch nicht aus.

  10. #10
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    Ich denke, weil er ohne Anwalt nicht agieren will. Er glaubt, seine Anwältin hat Recht, weil er da nicht durchsteigt. Ich jedoch verstehe dieses Fachchinesisch und ich bin ja nicht die einzige. Er hat auch Angst vor den Kosten, wenn die Klage abgewiesen wird, was sie nicht wird, weil wir im Recht sind. Aber da seine Anwältin den Brief mit der Einspruchsabweisung nicht richtig verstanden hat und er es sowieso nicht versteht, werden wir nicht klagen. Er zumindest nicht. Jetzt ist auch nichts mehr zu machen seinerseits. Er ist wie gesagt morgen früh schon im Krankenhaus und kann heut und morgen nichts mehr machen.

    Aber nochmal gefragt: Gibt es keine Rechtsstelle, wo man sich zu sowas Beratung und Hilfe holen kann? Wo man das ganz unverbindlich prüfen lassen kann, schnell und nicht so teuer, dass man sein letztes Hemd verkaufen muss?

    Und wenn mein Vater nicht klagen will oder ja gesundheitlich während der Zeit verhindert ist, bin dann nicht ich, als das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, berechtigt, mich zu kümmern?

    Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Ich bin wirklich verzweifelt. Ich kriege nichts. Kein Bafög, weils Monate braucht, kein Kindergeld, nichts.

    Vielen Dank an den Staat, wenn ich meine Schwiegereltern nicht hätt, wär ich schon verhungert, nen Mist ist das!

    LG Cio

  11. #11
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    Zitat Zitat von cioco Beitrag anzeigen
    Aber nochmal gefragt: Gibt es keine Rechtsstelle, wo man sich zu sowas Beratung und Hilfe holen kann? Wo man das ganz unverbindlich prüfen lassen kann, schnell und nicht so teuer, dass man sein letztes Hemd verkaufen muss?
    Neben Anwälten käme noch ein Steuerberater in Betracht. Aber der kostet auch und man weiß vorher nie, ob er sich im Kindergeld auskennt.

    Spontan fiel mir auch die Verbraucherzentrale ein. Die kosten aber, glaub ich, auch etwas.

    Oder ein Fernsehsender

    Zitat Zitat von cioco Beitrag anzeigen
    Und wenn mein Vater nicht klagen will oder ja gesundheitlich während der Zeit verhindert ist, bin dann nicht ich, als das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, berechtigt, mich zu kümmern?
    Weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Um ganz sicher zu gehen, ruf einfach mal beim Gericht an und frag nach.

    Oder: Die Ablehnung wirkt nur bis zum Monat ihrer Bekanntgabe. Wartet bis nach Ostern und beantragt das Kindergeld neu. Für die Abendschule besteht auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld. Die Vormonate sind dann allerdings verloren.
    Den Neuantrag könnt ihr übrigens auch parallel zur Klage stellen, da diese dauern kann.

    Zitat Zitat von cioco Beitrag anzeigen
    Kein Bafög, weils Monate braucht, kein Kindergeld, nichts.
    Nach 10 Wochen muss das BAföG-Amt in Vorausleistung gehen. Siehe mein Link oben.

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