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Thema: Nach dem Abitur Pause: wird weiterhin Kindergeld gezahlt?

  1. #1
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    Standard Nach dem Abitur Pause: wird weiterhin Kindergeld gezahlt?

    Hej,

    ich mach dieses Jahr Abitur, und da ich für den Studiengang, welchen ich einschlagen möchte, ein 3 monatiges Praktikum nachweisen muss, würde ich gerne 1 Jahr Auszeit nehmen.
    Das heißt, ich möchte mich nicht direkt für das Wintersemester 2010/11 bewerben sondern erst für das WS 2011/12.
    In diesem 1 freien Jahr würde ich gerne umziehen und Praktika absolvieren.

    Wie kann ich trotzdem weiterhin Kindergeld beziehen?
    (wir beziehen Kindergeld aus Luxemburg)

    Welche Nachweise sind erforderlich?

    Danke im Voraus.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von oracular Beitrag anzeigen
    Wie kann ich trotzdem weiterhin Kindergeld beziehen?
    (wir beziehen Kindergeld aus Luxemburg)
    Frag in einem Forum, das auf das Luxemburger Kindergeld spezialisiert ist.
    Hier könnte man dir nur sagen, wie das deutsche Recht aussieht, aber das wird dir im Zweifel nicht weiterhelfen.

  3. #3
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    Ich habe genau die selbe Frage, allerdings beziehe ich Kindergeld aus Deutschland.

    Da ich aufgrund des anstehenden Abiturs nicht die anstehende Bewerbungsfrist meines Wunschstudiengangs einhalten kann, muss ich zwangsweise bis zur Einschreibung für das Sommersemester warten. Das heist im Klartext, dass ich anstatt direkt nach der Schule (Ende Juni bzw. Juli 2010), erst Ende Dezember 2010 Bescheid weis. Abgesehen davon müsste ich - wie oracular - ein sechsmonatiges Praktikum vor Antritt des Studiums antreten...
    Nun meine eigentliche Frage: Kann ich das Kindergeld für diese Zeit aussetzen? Prinzipiell ist mir nämlich nicht das Geld, sondern vor allem der Status wichtig. Meine Mutter erhält beispielsweise einen Bonus dafür, dass sie Kindergeld bezieht.

    Würde mein Kindergeld also komplett eingestellt, wenn ich diese (gezwungene) schulische Pause einlegen würde?
    Wo frage ich im zweifelsfalle nach?

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Da ich aufgrund des anstehenden Abiturs nicht die anstehende Bewerbungsfrist meines Wunschstudiengangs einhalten kann, muss ich zwangsweise bis zur Einschreibung für das Sommersemester warten.
    Warum kannst du die Frist nicht einhalten? Das musst du der Familienkasse schlüssig darlegen.

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon müsste ich ein sechsmonatiges Praktikum vor Antritt des Studiums antreten...
    Wenn das Praktikum nach der Studienordnung vorgeschrieben, wird das Praktikum als Ausbildung gewertet.

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Nun meine eigentliche Frage: Kann ich das Kindergeld für diese Zeit aussetzen? Prinzipiell ist mir nämlich nicht das Geld, sondern vor allem der Status wichtig. Meine Mutter erhält beispielsweise einen Bonus dafür, dass sie Kindergeld bezieht.
    Deine Mutter ist im öffentlichen Dienst und wenn beim Kindergeld eine Lücke entsteht, fällt der "Bonus" weg. Richtig?

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Wo frage ich im zweifelsfalle nach?
    Wenn um den "Bonus" geht, muss deine Mutter ihren Gehaltsabrechner fragen.

  5. #5
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zu deinen Fragen:

    1) Meine (ehrliche) Begründung für diesen Umstand ist, dass ich mich nicht mit einer minderwertigen Bewerbung (Mappe) an meiner Wunschhochschule bewerben möchte, nur um den Termin einzuhalten. Vielmehr möchte ich meine Ambitionen damit zur Schau stellen, dass ich mir Mühe bei der Bewerbung gebe.

    Ich denke aber, dass es wohl das "sinnvollste" wäre, spätere Einsendefristen von anderen Hochschulen anzugeben, um am Ende sagen zu können, dass es "halt dort nicht ergeben hat"... Alibi-Bewerbungen also. Ginge das?

    2) So sähe das bei mir aus:
    http://www.hs-pforzheim.de/De-de/Ges...esign_2008.pdf
    Seite 12/13

    3) Richtig, meine Mutter arbeitet im öffentlichen Dienst.

    4) Danke schonmal dafür

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Meine (ehrliche) Begründung für diesen Umstand ist, dass ich mich nicht mit einer minderwertigen Bewerbung (Mappe) an meiner Wunschhochschule bewerben möchte, nur um den Termin einzuhalten. Vielmehr möchte ich meine Ambitionen damit zur Schau stellen, dass ich mir Mühe bei der Bewerbung gebe.
    Mag ehrlich sein, wird aber in der Familienkasse auf wenig Gegenliebe stossen. Du musst dich zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bewerben und der ist im Oktober.

    Am besten wäre es, wenn du bis zum Schuljahresende (in den meisten Bundesländern Juli) das 6-monatige Praktikum vorweisen kannst.
    Oder steht ohnehin der Zivil-/Grundwehrdienst an? Dann hättest du auch Zeit für die Bewerbung.

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Ich denke aber, dass es wohl das "sinnvollste" wäre, spätere Einsendefristen von anderen Hochschulen anzugeben, um am Ende sagen zu können, dass es "halt dort nicht ergeben hat"... Alibi-Bewerbungen also. Ginge das?
    Und was wenn du genommen wirst? Vergisst das schnell wieder.
    Solltest du dich hingegen gar nicht wirklich bewerben wollen: Die Familienkassen wollen Kopien der Ablehnungsbescheide von der Uni/FH/ZVS. Hast du kein - Kindergeld (rückwirkend) weg.

  7. #7
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    Zivil- oder Wehrdienst muss ich nicht leisten, weil ich Ausländer (mit unbefristetem Aufenthaltstitel) bin. In meinem "Heimatland" ist jener abgeschafft.

    Am 7. Juli endet bei mir die Schule und zu diesem Datum wird meiner Mutter auch das Kindergeld bzw. der Bonus entzogen.

    Das heist nun also, dass ich nun entweder bis zum 30. April meine (whrs miserable) Bewerbung einsende oder bis zum 7. Juli einen Praktikumsplatz finde, der wiederum schon Anfang September beginnen muss...

    Gibt es keine Alternativen?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    Gibt es keine Alternativen?
    Bei der Agentur für Arbeit ausbildungsplatzsuchend melden. Aber das geht auch nur, wenn du dich aktiv auf Ausbildungsplätze bewirbst.

    Die Grenzen, wann Kindergeld gezahlt wird, sind im EStG leider eng gesteckt.

    Zitat Zitat von Ap0o Beitrag anzeigen
    oder bis zum 7. Juli einen Praktikumsplatz finde, der wiederum schon Anfang September beginnen muss...
    Bis 31.07., vielleicht zahlt die Familienkasse auch noch im August (Übergangszeit) ohne das eine Praktikumsbescheinigung vorliegt.
    Viel später dürfte der Praktikumsbeginn dann ohnehin nicht werden, wenn du zum Sommersemester das Studium beginnen möchtest.

  9. #9
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    Angenommen ich würde im schlimmsten Fall das Kindergeld entzogen bekommen. Gäbe es dann eine Möglichkeit es wieder zu beantragen, wenn die Voraussetzungen stimmen?
    (Wäre der Bonus vom öffentlichen Dienst davon auch betroffen?)

  10. #10
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    Das Kindergeld kannst du jederzeit neu beantragen (bis zu 4 Jahre rückwirkend). Es ist auch nicht schlimm, wenn Lücken entstehen.

    Ob der "Bonus" dann wieder auflebt, kann nur der Gehaltsabrechner deiner Mutter beantworten.

  11. #11
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    Vielen herzlichen Dank.
    Ich werd nun die entsprechenden Schritte einleiten und melde mich dementsprechend wieder.
    Vielen Dank

  12. #12
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    hey.. also ich habe auch keinen studienplatz bekommen fuer das wintersemester2010. ich will aber auch nichts studieren, was ich nicht hundertprozentig will. also habe ich mich jetzt drum gekuemmert, dass ich dieses jahr was ich habe, 2 praktika von jeweils 6 monaten mache. die sind nicht zwangslaeufig pflicht aber ich will auch nicht, dass in meinem lebenslauf ne luecke ist..

    ich fange das erste praktikum erst im november an.
    normal wird kindergeld ja 4 monate nach abi weitergezahlt. heisst das, ich bekomme den juli, august, september und oktober bezahlt ? weil ich mir nicht sicher bin, ob morgen wieder 184euro auf meinem konto sind oder nicht. habe am 22.10 einen termin bei der kindergeldkasse, da lege ich dann die absagen der unis vor. aber bekomme ich jetzt im oktober noch das kindergeld bezahlt ?

    vielen dank schonmal ..

  13. #13
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    Zitat Zitat von kenyatunes Beitrag anzeigen
    ich fange das erste praktikum erst im november an. heisst das, ich bekomme den juli, august, september und oktober bezahlt ?
    Wenn das Praktikum als Teil der Ausbildung anerkannt wird, hast du auch in der Übergangszeit von August bis Oktober Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).

    Zitat Zitat von kenyatunes Beitrag anzeigen
    aber bekomme ich jetzt im oktober noch das kindergeld bezahlt ?
    Das kann nur deine Familienkasse wissen. Hier im Forum kennt ja niemand den Schriftverkehr zwischen euch in den letzten Monaten.

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