Hallo alle zusammen
Ich bin fast 21 Jahre alt, in einer Ausbildung mit eigenem Haushalt.
Bis März 2009 hat meine Mutter das Kindergeld erhalten und an mich weitergeleitet. Seit April 2009 lebt sie im Ausland, dort erhält sie kein Kindergeld, da mein Vater sich weigert ihr zu bescheinigen, dass er kein Kindergeld erhält.
Darauf hab ich die Familienkasse gebeten, den Antrag und alles an meinen Vater zu übergeben, gleichzeitig habe ich Antrag auf Abzweigung gestellt.
Nun wurde mein Vater schon zwei Mal von der Familienkasse angeschrieben, aber er reagiert einfach nicht.
Meine Frage:
Wie komm ich an mein, mir zustehendes Kindergeld, kann ich meinen Vater irgendwie dazu zwingen der Familienkasse Auskunft zu erteilen und nötige Unterlagen einzureichen?
Vorab vielen Dank für die Antwort
Charlie
Erhälst du von ihm Unterhalt? Wenn ja, kommst du nicht an das Kindergeld.
Wenn nein, und er weigert sich selbst einen Antrag zu stellen, kannst du den Antrag selbst stellen. Dann musst du aber wahrscheinlich zum Vormundschaftsgericht, damit sie ihn zum Berechtigten bestimmen.
Ich erhalte Unterhalt, wobei sich mein Vater das Kindergeld voll anrechnet, heisst ich bekomme 75€.
Ich bekomme nur die 75 €.
KEIN Kindergeld!
Achja, wie es sich mit der Anspruchskonkurrenz zum äusländischen Kindergeldanspruch deiner Mutter verhält kann ich nicht sagen.
Warum?
Meine Vater müsste Unterhalt in Höhe von 259,12 € zahlen, rechnet sich das Kindergeld voll an, demnach steht mir das Kindergeld voll zu.
Ausserdem ist meine Frage nicht wie viel Kindergeld mir zusteht, sondern wie ich an das komme, was mir zusteht.
Hättest Du meinen ersten Beitrag gelesen, hättest Du Dir folgendes sparen können.
Die Familienkasse schaut, ob die Eltern Unterhalt zahlen und wenn ja wieviel. Zahlen sie mind. 184 € gibt es keine Abzweigung, auch wenn die Eltern eigentlich mehr zahlen müssten.
Zahlen sie weniger als 184 €, wird nur die Differenz abgezeigt.
Alles weitere muss du über einen Anwalt/evtl. eine Klage klären und nicht über die Familienkasse.
Wie? Deinen Vater auf Unterhalt verklagen.
Wenn du das Kindergeld willst, könnte aber genau das auch entscheidend sein. Nämlich dann wenn die Familienkasse auch in die Richtung prüft. Was ich aber wie gesagt nicht weiß. Mit der Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem und ausländischem Kindergeld kenne ich mich nicht aus.
Ich hatte den Hinweis nur gegeben, da du dies:
geschrieben hast. Das deutet ja irgendwie auf Kindergeldanspruch im Ausland hin.
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