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Thema: Kindergeld zwischen Bachelor und Master

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Kindergeld zwischen Bachelor und Master

    Meine Tochter (23) schreibt zur Zeit ihre Bachelorarbeit und das schriftliche Prüfungsergebnis erhält sie im April. Im September würde sie mit dem Master beginnen, da der Masterstudiengang nur zum Wintersemester begonnen werden kann. Bekommt sie bis dahin Kindergeld? Es sind wären ja dann die 4 Monate Übergangszeit.
    Danke schon mal für die Hilfe.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Übergangszeit ist nicht: Mai bis September sind mehr als 4 Monate.
    Aber ausbildungsplatzsuchend geht. Der Familienkassen zusammen mit dem Abschlusszeugnis des 1. Studiums eine Erklärung der Tochter einreichen, dass sie sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Studiengang XY bewerben wird. Nachweis das nur ein Beginn zum Wintersemester möglich ist beilegen.

    Einkommensgrenze beachten.

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