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Thema: 4 Monate Übergangszeit, Rückzahlung

  1. #1
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    Standard 4 Monate Übergangszeit, Rückzahlung

    Hallo!
    Laut dieser Internetseite wird das Kindergeld in der Übergangszeit von 4 Monaten bezahlt, wenn auch erst nach 6 Monaten mit einer Zivildienststelle nach dem Abi begonnen wurde. Siehe Auszug aus Text:

    Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung
    Kindergeld kann für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und einer darauf folgenden Berufsausbildung gezahlt werden. Dies gilt auch für die Zeiten zwischen dem Schulabschluss und dem Wehr- bzw. Zivildienst oder einem entsprechenden Ersatzdienst, sowie einem Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr. Hierbei sind auch der Europäische Freiwilligendienst sowie der Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz eingeschlossen. Ist die Übergangszeit länger, so wird das Kindergeld trotzdem nur für vier Monate gezahlt.
    Voraussetzungen sind jedoch, dass der Dienst angetreten wird oder die Berufsausbildung tatsächlich begonnen wird.
    Das ist laut der Familienkasse aber falsch! Ich muss die 656 Euro zurückbezahlen. Wer kann mir weiterhelfen oder hat einen ähnlichen Fall. Und wieso steht es auf dieser Homepage falsch?
    Danke im vorraus für eine schnelle Antwort!

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von 334433 Beitrag anzeigen
    Ist die Übergangszeit länger, so wird das Kindergeld trotzdem nur für vier Monate gezahlt.
    Voraussetzungen sind jedoch, dass der Dienst angetreten wird oder die Berufsausbildung tatsächlich begonnen wird.
    Das ist laut der Familienkasse aber falsch!
    Das ist auch falsch.
    Zumindest derzeit noch, da ähnliche Fälle beim BFH anhängig sind.
    III R 5/07, III R 61/07, III R 25/09 und noch ein paar mehr
    Bundesfinanzhof

    Wie das ausgeht ist offen. Am besten Einspruch einlegen, auf ein Verfahren mit ähnlichem Sachverhalt verweisen und um Ruhendstellung bitten. Zurückzahlen musst du aber erstmal trotzdem.

    Zitat Zitat von 334433 Beitrag anzeigen
    Und wieso steht es auf dieser Homepage falsch?
    Das Frag ich mich auch gerade.

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