Hallo,

ich hab mal 2Fragen:

Und zwar wurde ich im März 07 exmatrikuliert. Da man sich an einer Hochschule erst wieder zum WS bewerben und einschreibe (an einer anderen FH). Gilt für das Kindergeld das Datum der Einschreibung für eine Hochschule oder schon der Bewerbungszeitraum?

Habe ich anspruch auf das Kindergeld zwischen exmatrikulation und immatrikulation?

Danke für Eure Hilfe

Gruß

Bino