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Thema: kindergeld mit 25 und ausbildung???

  1. #1
    mbo
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    Standard kindergeld mit 25 und ausbildung???

    bin vor kurzem 25 geworden (bj.84)
    kindergeld wurde somit, laut neuer regelung eingestellt.
    wiederspruch habe ich eingelegt.
    wurde abgelehnt!
    ich hörte von vielen seiten das Kindergeld weitergezahlt werden "muss" da ich in ausbildung bin!( erst-ausb.)
    aber viele sagen wiederum auch das ab 25 schluss sei.
    nun bin ich seit geraumer zeit auf der suche nach irgendwelchen niederschriften worauf ich mich berufen kann.

    pleace help

  2. #2
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    Standard

    Kindergeld gibt es nur bis 25, auch wenn du noch in der Ausbildung bist.

  3. #3
    mbo
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    ich hab letztens ein beitrag gelesen
    zitat:
    Gegen die Absenkung der Altersgrenze ist eine Mutter vor Gericht gezogen. Zwar stellt sich das Finanzgericht Niedersachen in diesem Fall auf die Seite des Gesetzgebers. Trotzdem ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn nun muss der BFH sich mit dieser Frage befassen. Allerdings handelt es sich im Moment noch um eine Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen III B 271/08, denn offenbar hat das FG keine Revision zugelassen.
    zitat ende.

    es wäre doch ein voller erfolg wenn man ein verfahren herausbekommen könnte wo der kläger recht bekommen hat.
    das allein wäre ein meilenstein für alle in dieser lage.

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von mbo Beitrag anzeigen
    ich hörte von vielen seiten das Kindergeld weitergezahlt werden "muss" da ich in ausbildung bin!( erst-ausb.)
    aber viele sagen wiederum auch das ab 25 schluss sei.
    § 32 Abs. 4 EStG dürfte die Frage der Altersgrenze klären.
    Bezüglich irgendwelche Gerichtsentscheidung wirst du selbst klagen oder abwarten müssen (Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre).

  5. #5
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    Beim BFH sind zum Thema Absenkung der Altersgrenze derzeit mindestens fünf Verfahren anhängig.

  6. #6
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    Da das Thema bald auch auf mich zutrifft und ich diese Seite hier gefunden habe, hab ich da eine Frage.

    Ich bin 24, bald 25 auch in meiner ersten Ausbildung und habe mitlerweile festgestellt das man Kindergeld nur bist 25 bekommt, nur hier auf der Seite steht was von wegen Wehrdienst, Zivildienst usw. ich habe mein Zivildienst geleistet heißt das nun das ich nach dem ich 25 bin noch 9 Monate mit dem Kindergeld rechnen kann ?

    Danke schonmal.

  7. #7
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    Standard

    § 32 Abs. 5 EStG dürfte deine Frage beantworten.

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