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Thema: Kindergeldsperre für Schüler ?

  1. #1
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    Standard Kindergeldsperre für Schüler ?

    Hallo,

    mein 18jähriger Sohn ist Schüler (macht jetzt Mittlere Reife, evt. noch Fachabi). Er war bei der Berufsberatung von der Agentur für Arbeit, da er sich beraten lassen wollte, ob er eine Ausbildung macht oder Schule.
    Nun musste er da eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Ich habe sie jetzt erst (zufällig) gesehen, er wusste wohl gar nicht so recht, was das war. Wir beziehen NULL Leistungen von Ämtern.
    IN der Vereinbarung steht sehr klein, dass er , wenn er sich nicht ungefähr zwei mal die Woche bewirbt, er eine Vermittlungssperre bekommt und dass diese auch eine Kindergeldsperre nach sich zieht.
    Ist das so rechtens?

    Er bewirbt sich zwar auf alle Ausbildungsangebote der Arbeitsagentur und auch auf selbst gefundene Angebote. Doch zwei pro Woche sind es nicht.

    Da ich Geringverdienerin bin wäre eine Sperre des Kindergeldes unser Aus!
    Was können wir tun. Die Vereinbarung gilt bis Ende Mai 2010.
    Bin gespannt auf Anworten.

  2. #2
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    Standard Wieso antwortet keiner?

    Es wäre nett, wenn ich Antworten bekäme, oder seid ihr alle Schlittenfahren?

    Gruß
    Kojiki

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Kojiki Beitrag anzeigen
    IN der Vereinbarung steht sehr klein, dass er , wenn er sich nicht ungefähr zwei mal die Woche bewirbt, er eine Vermittlungssperre bekommt und dass diese auch eine Kindergeldsperre nach sich zieht.
    Dieser Hinweis gilt für Kinder, die Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG (ausbildungsplatzsuchend) erhalten.

    Dein Sohn wird aber nach § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG (Ausbildung) beim Kindergeld berücksichtigt. Wie oft er sich bewirbt, wird die Familienkasse also nicht interessieren, solange ihr gültige Schulbescheinigungen vorlegt.

  4. #4
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    Danke für die Antwort, das beruhigt mich etwas.

  5. #5
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    Hallo Kojiki,

    nur noch zur Eingliederungsvereinbarung:

    Die Vereinbarung hätte wohl schon nicht abgeschlossen werden dürfen, inhaltlich wird sie rechtswidrig sein. Wurde eine Rechtsgrundlage benannt?

    Santionen müssen dann unbedingt angefochten werden (Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zugang).

    Gruß.

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