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Thema: Kindergeld im Ausland???

  1. #1
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    Standard Kindergeld im Ausland???

    Halli, hallo...

    Habe folgendes Problem:

    Bin 19 Jahre alt und mit der 12. Klasse fertig!
    Jetzt möchte ich für 4-6 Monate ins Ausland gehen, um dort zu reisen und evtl. auch noch arbeiten... bekomme ich dann trotzdem noch Kindergeld???

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen...

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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  3. #3
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    Standard

    Hey Pikary...

    Vielen Dank für die Seite.
    Aber man bekommt ja eigentlich nur Kindergeld, wenn man eine Ausbildung macht oder weiter studiert.
    Ich bin ja mit der Schule fertig. Meine Eltern arbeiten hier in Deutschland, bekommen sie dann trotzdem vKindergeld, auch wenn ich ins Ausland gehe für 4-6 Monate? Und was ist wenn ich auch dort arbeite?
    Geändert von Pikary (05.03.2008 um 09:45 Uhr)

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    du bist erst 19 jahre alt, also ja.

    wenn du einkünfte hast, werden diese berücksichtigt und dürfen den betrag von 7.680 € im jahr nicht übersteigen.

  5. #5
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    okay, vielen Dank!!!

  6. #6
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    Grüßt euch,

    Ich widerspreche euch nur ungern, doch Anspruch hat sie keinen mehr im Ausland.
    Ich selbst war nach dem Abi ein Jahr in Amerika und dann 1 jahr in der frz. Schweiz und hab dort jeweils als Au Pair gearbeitet. Im ersten Jahr hab ich kein Kindergeld gesehen, mit der Begründung, dass ich keine Ausbildung mache. Ausnahme: wenn du nachweisen kannst, dass du 12h pro Woche Sprachunterricht hast, dann kann dir der Kindergeldantrag bewilligt werden. Mein Antrag läuft noch und es sieht auch recht gut aus, dass ich eine Nachzahlung für die Zeit in der frz. Schweiz erhalte. (PS: die haben sich kleinlich: man muss die Sprachstunden in der jeweiligen Landessprache machen)

    lg

    PS: wenn man ein offizielles Studium beginnt, dann bekommt man das Kindergeld auch weiterhin gezahlt.

    PPS: und das Alter hat auch keinen Einfluss auf die Zahlung... jedenfalls kein Alter über 18.
    Geändert von Pikary (05.03.2008 um 09:47 Uhr)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    So ist es nun auch nicht ganz...

    Es geht darum, dass das "Kind" nur einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt hat und nicht daraus geschlossen werden kann, dass es dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

    Bei einem Aufenthalt bis zu sechs Monaten wird davon ausgegangen, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht verlegt wird.

    LG

  8. #8
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    Hallo,

    ich hab da so ein ähnlichen Fall!

    Mein Kind (21 Jahre) studiert 2 Jahre in Australien, hat kein eigenes Einkommen und möchte inszwischen nun doch in den Semesterferien nach Deutschland zurück kommen. Sein Wohnsitz und Meldeanschrift ist hier in Deutschland nach wie vor. Hat es Anspruch auf Kindergeld? (bei Antragsstellung habe ich geschrieben das es nicht vorgesehen ist, dass er in den 2 Jahren wieder zurück kommt, jetzt aber doch!)

    Laut folgenden, vorliegenden Bescheid bekomme ich kein Kindergeld:

    "Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung des §32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.

    Ihr oben genanntes Kind kann jedoch nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese besonderen Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt sind.

    Nach eignen Angaben wird das Kind für die Zeit des Studienaufenthalts in Australien nicht nach Deutschland zurückkehren. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt somit nicht mehr vor."

    Ich würde jetzt gern Widerspruch einlegen, suche aber guten Widerspruchsgrund!

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

    LG Zwenne

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