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Thema: Wie berechnen sich die Einkünfte aus Vermietung

  1. #1
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    Standard Wie berechnen sich die Einkünfte aus Vermietung

    Hallo,
    es heißt im Merkblatt:Einnahmen aus Vermietung abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben:
    d.h. für mich:
    Miete + Nebenkosten = Mieteinahme
    abzüglich:
    - monatliches Wohngeld
    - Grundabgaben
    - Reparaturen
    - Zinsen für Darlehen zur Finanzierung des Wohnungskaufes
    - Tilgung des Darlehens
    - Abschreibung

    Geht es so? Oder setze ich zuviel oder zuwenig an?
    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Denn auch bei der Kindergeldaksse kriegt man keine Auskunft wenn man dort anruft.

    Grüße

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Soweit ich das überblicken konnte, hast du schon richtig gerechnet. Ich weiß nur nicht, was du mit dem Wohngeld meinst. Möglicherweise kommt hier noch die Rückführung in die Reparatur-Rücklage mit hinein (einkommensmindernd).

  3. #3
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    Hallo,

    danke für deine Antwort.
    Wohngeld ist: Alle Abgaben an die Hausverwaltung i.S. der Nebenkosten. Diese werden jedoch unterteilt in umlegefähige Kosten, also alles was auf den Mieter umlegbar ist und nicht umlegbare. Zu den nicht umlegbaren gehört tatsächlich die Einstellung in die Rücklagen. Du meinst also, dass ich diese abziehen müsste, da sie einen Vermögenswert darstellen?

    Und du bist dir sicher, dass ich Tilgung und Abschreibung bei den Ausgaben für die Berechnung des Kindergeldes abziehen kann?

    Wie führt man den Nachweis bei der Kindergeldkasse über seine Einkünfte? Muss ich meine Einkommensteuererklärung beilegen, auch wenn bei der nichts rauskommt? Wäre das ein guter Weg. Kann man da auch einfach mal hingehen und mit irgendeinem Typ das mal durchsprechen?

    Im Voraus schon mal Danke für deine Hilfe.

    Liebe Grüße

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    aua, natürlich nicht die Tilgung. Die Tilgung kannst du ja auch nicht einkommenssteuerrechtlich geltend machen, nur die Zinsen, die du für den Veranlagungszeitraum geleistet hast.

    Die Steuererklärung brauchst du denen nicht vorzulegen. Es reicht entweder ein Steuerbescheid oder eine Bescheinigung eines Steuerberaters über deine Einkünfte.

  5. #5
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    Hi, ich hatte ein ähnliches Problem und abseits von anonymen Forenratschlägen ist auch wichtig valide Informationen zum Thema zu finden. Unter folgenden Link zu Vermietung findet Ihre alles was Vermieter wissen müssen.

    lg,
    Kristin

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