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Thema: Kindergeld: 21.Geb. vor evtl. Studiumzulassung, Überbrückungsfrist überschritten

  1. #1
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    Standard Kindergeld: 21.Geb. vor evtl. Studiumzulassung, Überbrückungsfrist überschritten

    Hallo,

    Ich habe mich schon durch das Forum geklickt und gegoogelt aber nicht so wirklich das gefunden was ich suche.

    Ich bin 20 Jahre alt, wohne zu Hause, habe zum April 2009 an einer Privatakademie die Ausbildung zum Filmassisstenten beendet und bin im Moment weder Arbeits- noch Ausbildungssuchend gemeldet, habe mich aber für Studienplätze im Wintersemester 09/10 beworben.
    Das Einzige was ich nun als Bestätigung dafür habe ist ein Ausdruck, dass ich mich beworben habe, eine Zulassungsbestätigung kriege ich frühestens Ende Juli (wenn ich das alles richtig verstanden habe).
    Mein Problem ist, dass ich am 5. August bereits 21 werde.
    Erhalte nun seit zwei Monaten kein Kindergeld mehr. Was kann ich tun damit ich es für die Monate bis ich ein Studium antrete wieder beantragen kann? Einfach trotzdem Ausbildungssuchend melden?

    PS: Bin darüberhinaus Privatversichert über meinen Vater, muss ich da irgendetwas beachten wenn ich mich Arbeits- bzw. Ausbildungssuchend melde oder für ein Studium einschreibe?

    Bereits vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn du weiter Kindergeld erhalten willst, dann musst du dich Ausbildungssuchend melden, da du ja im Moment "nichts" bist. Erst dann kannst du weiter Kindergeld erhalten. Bisher bist du ja bestimmt familienversichert.

    Wie dies nun durch deine Ausbildungssuchenden-Meldung ist, weiß ich nicht. Das müsstet ihr mal in den Unterlagen der PKV deines Vaters entnehmen, wie das bei Arbeitslosigkeit und Studenten ist.

  3. #3
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    hey, hab mal ne kurze frage an dich: haben die vom kindergeld eine rückzahlungsforderung an dich gestellt?
    habe nämlich ein ähnliches problem wegen pause zw abi und studium und jetzt zittern mir die knie, dass ich vielleicht die bisherigen 4 monate zurückzahlen muss!

  4. #4
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